Studienbewerbung

Die Informationen für eine Bewerbung um einen Studienplatz im Jahr 2025 in deutscher Sprache sind nun online.

17. Februar – 10. März 2025

Bewerbungszeitraum

17. Februar – 10. März 2025

Abgabe der persönlichen Daten im Online-Bewerbungsportal bis 10. März 2025 um 12 Uhr.

20. Februar – 10. März 2025

Postalische Zusendung der künstlerischen Bewerbungsmappe

4. – 10. März 2025

Persönliche Abgabe der künstlerischen Bewerbungsmappe zu folgenden Zeiten möglich:

montags-freitags zwischen 10:00-12:00 Uhr in Raum 102 (Konferenzraum: 1. Obergeschoss)

15. – 20. Mai 2025

Der Versand der Bescheide (Zulassung zum Studium, Zulassung unter Vorbehalt zum Studium oder Ablehnung) erfolgt ab Mitte Mai 2025.

Rückgabe der künstlerischen Bewerbungsmappe

Die Rückgabe der künstlerischen Mappen wird unmittelbar nach Versand der Bescheide Mitte-Ende Mai 2025 erfolgen. Die genauen Abholtermine erhalten alle Bewerber*innen mit ihren Feststellungsbescheiden.

14. Juli – 15. September 2025

Einschreibungszeitraum

Gilt für alle im Bewerbungsjahr 2025 zugelassenen Bewerber*innen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Liegen die geforderten Unterlagen zur Einschreibung bis zum Fristende nicht vor, ist eine Einschreibung zum Wintersemester 2025/2026 nicht möglich.

Freie Kunst

Das Studium gliedert sich in ein

  • Grundstudium: Atelierstudium im Orientierungsbereich (2 Semester)
  • Hauptstudium: Atelierstudium in einer Künstler*innenklasse (8 Semester)
  • Regelstudienzeit: 10 Semester
  • Abschluss: Akademiebrief (entspricht einem Diplom)
Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen

Die Lehramtsstudiengänge als Ein-Fach-Studium studieren Sie ausschließlich an der Kunstakademie Düsseldorf.

Die Lehramtsstudiengänge als Zwei-Fach-Studium werden in Kooperation mit der Universität Duisburg-Essen durchgeführt, an der das weitere Unterrichtsfach studiert wird. Ausführliche Informationen zum Studium an der Universität Duisburg-Essen erhalten Sie hier:

https://www.uni-due.de/abz/studienberatung.php (externer link)

Das Lehramtsstudium gliedert sich zeitlich in die aufeinander aufbauenden Studiengänge:

Bachelor Lehramt

  • Regelstudienzeit: 6 Semester
  • Abschluss: Bachelor of Education

Master Lehramt

  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Abschluss: Master of Education
Baukunst
  • Regelstudienzeit: 6 Semester
  • Abschluss: Akademiebrief (entspricht dem internationalen Diplomgrad „Master of Arts“)

Studienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihre sonstige schulische Vorbildung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben.

Wir empfehlen, sich nur zu bewerben, wenn Sie bereits mit Ihrer Bewerbung ein Sprachzertifikat, das zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate ist, vorlegen können. In der Regel reicht die Zeit, wenn Sie von uns einen Zulassungsbescheid erhalten, bis zum letzten Tag der Einschreibung nicht aus, dass erforderliche Sprachzertifikat zu erlangen.

Für die Studiengänge Freie Kunst und Baukunst akzeptierte B2-Niveau-Sprachzertifikate für die Sprache Deutsch

  • Goethe-Zertifikat B2
  • DSH1
  • TestDaf TDN 3
  • telc Deutsch B2

Für die Studiengänge Lehramt Bachelor/Master akzeptierte C1-Niveau-Sprachzertifikate für die Sprache Deutsch

  • Goethe-Zertifikat C1
  • DSH2
  • TestDaf TDN 4
  • telc Deutsch C1

Wir akzeptieren ausschließlich die oben genannten Sprachzertifikate.

Die Kunstakademie bietet keine Deutsch-Sprachkurse zur Vorbereitung auf die Sprachprüfung an.

Eine Einschreibung im September erfolgt nur, wenn das oben genannte Sprachzertifikat spätestens zum Ende der Eisnchreibung vorliegt sowie die sonstigen Unterlagen gemäß Einschreibungsordnung vorliegen. Bitte sehen Sie von Anfragen zu Ausnahmeregelungen oder zu verspäteten Nachreichfristen ab.

Bitte beachten Sie, dass das Datum der Ausstellung des Zertifikats zum letzten Tag der Einschreibung nicht älter als 12 Monate sein darf.

Vom 17. Februar 2025 bis zum 10. März 2025, 12:00 Uhr können Sie sich für den Studiengang Freie Kunst, Baukunst oder für einen Lehramtsstudiengang mit dem Fach Kunst zum Wintersemester 2025/26 bewerben.

Sie gehen bei Ihrer Bewerbung in zwei Schritten vor:

  1. Sie geben Ihre persönlichen Daten in unserem Online-Bewerbungsportal ein (der Link zu diesem Portal wird spätestens am 17. Februar 2025 auf unserer website veröffentlicht). Nach der Eingabe der persönlichen Daten werden Sie gebeten, die erforderlichen Dokumente im pdf-Format hochzuladen (z.B. Schulzeugnisse, Sprachzertifikate, Hochschulzeugnisse, Nachweis der Zahlung der Bewerbungsgebühr und Ähnliches).
  2. Nachdem Sie Ihre persönlichen Daten und Ihre Dokumente im Online-Bewerbungsportal abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail (Bitte achten Sie bei der Eingabe Ihrer Mail-Adresse auf deren Korrektheit). Bitte legen Sie diese Bestätigungs-Mail in Ihre künstlerische Bewerbungsmappe. Sie können nun Ihre künstlerische Bewerbungsmappe persönlich bei uns abgeben oder uns per Post zusenden.
4. – 10. März 2025

Ihre künstlerische Bewerbungsmappe können Sie persönlich an der Kunstakademie Düsseldorf einreichen von

Dienstag, 04. März 2025 - Montag, 10. März 2025 (samstags und sonntags ist keine Mappenabgabe möglich)

in der Zeit von 10-12 Uhr in Raum 102 (Konferenzraum; 1. Obergeschoss)

Beachten Sie bitte Folgendes:

  1. Bringen Sie neben Ihrer Bewerbungsmappe die ausgedruckte Bestätigungsmail, die Sie bei der Abgabe Ihrer persönlichen Daten in unserem Online-Bewerbungsportal erhalten haben, mit. Eine Annahme Ihrer künstlerischen Bewerbungsmappe ohne vorherige Abgabe Ihrer persönlichen Daten verweigern wir.
  2. Drucken Sie das Abgabeformular/Vordruck zur Beschriftung der künstlerischen Bewerbungsmappe zweimal aus und füllen es vollständig aus. Kleben Sie das Formular einmal direkt auf Ihre Bewerbungsmappe und legen es einmal lose Ihrer Bewerbungsmappe bei.
20. Februar – 10. März 2025

Per Post können Sie uns Ihre Bewerbungsmappe zuschicken von Donnerstag, 20. Februar 2025 - Montag, 10. März 2025. Bewerbungsmappen, die nach dem 10. März 2025 eingehen, werden nicht berücksichtigt.Es zählt das Datum des Eingangs Ihrer Bewerbungsmappe an der Kunstakademie Düsseldorf und nicht das Datum, wann Sie Ihre Bewerbungsmappe abgeschickt haben. Wir empfehlen daher, Ihre Bewerbungsmappe frühest möglich an uns zu senden.

Beachten Sie bitte Folgendes:

  1. Legen Sie die ausgedruckte Bestätigungsmail, die Sie bei der Abgabe Ihrer persönlichen Daten in unserem Online-Bewerbungsportal erhalten haben, in Ihre Bewerbungsmappe. (Eine Annahme Ihrer künstlerischen Bewerbungsmappe ohne vorherige Abgabe Ihrer persönlichen Daten verweigern wir.)
  2. Drucken Sie das Abgabeformular/Vordruck zur Beschriftung der künstlerischen Bewerbungsmappe zweimal aus und füllen es vollständig aus. Kleben Sie das Formular einmal direkt auf Ihre Bewerbungsmappe und legen es einmal lose Ihrer Bewerbungsmappe bei.
  3. Bitte senden Sie uns Ihre Mappe rechtzeitig zu, da Sie etwaige Verzögerungen durch eine Zollbearbeitung mit einkalkulieren müssen.

Die Annahme von Sendungen, bei denen für die Hochschule Gebühren anfallen, müssen wir leider verweigern.

Wir stellen keine Empfangsbestätigung der künstlerischen Bewerbungsmappen aus (auch nicht per E-Mail oder telefonisch).

Bitte senden Sie die Mappe an:

Kunstakademie Düsseldorf

Studierendensekretariat

Eiskellerstraße 1

40213 Düsseldorf

Wir empfehlen einen frühzeitigen Versand der Bewerbungsmappe. In der Regel ist mit Verzögerungen bei der Zollabwicklung zu rechnen.

Deklarieren Sie die Außen-Verpackung Ihrer Bewerbungsmappe folgendermaßen:

  • Schreiben Sie den Begriff auf die Verpackung: „BEWERBUNGSUNTERLAGEN/ APPLICATION DOCUMENTS“
  • Schreiben Sie Ihre E-Mail auf die Verpackung, so das der Zoll/Lieferdienst bei Rückfragen direkt mit Ihnen in Kontakt treten kann.
  • Geben Sie als Wert an: „NCV“ (= No Commercial Value)

Achten Sie bei der Sendung per Paketdienst/Zustellfirmen auf eine korrekte Zollinhaltserklärung und eine Pro-Forma-Rechnung, die außen befestigt sein muss.

Klären Sie mit Ihrem Versanddienstleister, dass für den Empfänger (Kunstakademie Düsseldorf) kein Aufwand, keine Kosten (.z.B, Einfuhrumsatzsteuer, Zollabgaben), kein Ausstellen einer Zollerklärung und keine Aufforderung zur Herausgabe der EORI-Nummer entstehen. In den Fällen, in denen für die Kunstakademie Kosten entstehen, dasAusstellen einer Zollerkärung gefordert wird, zur Herausgabe der EORI-Nummer aufgefordert wird, verweigert die Akademie die Annahme. Dies hat in der Regel die Konsequenz, dass Ihre Bewerbung für das anstehende Verfahren nicht berücksichtigt werden kann.

Die Kunstakademie übernimmt keine Zoll-, Transport-, Versand- oder sonstigen Kosten.

Die Kunstakademie stellt für den Versand/Annahme Ihrer Mappe ihre EORI-Nummer nicht zur Verfügung.

Ja, für das Verfahren zur Prüfung der künstlerischen Eignung fällt eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro an. Diese Gebühr ist ab dem 15.02.2025 auf folgendes Konto zu überweisen.

Kontoverbindung wird noch bekanntgegeben

Der Zahlungseingang (Gutschrift auf dem Konto der Landeshauptkasse Düsseldorf) muss spätestens bis zum 10. März 2025 erfolgen.

Der Nachweis der Zahlung der Bewerbungsgebühr ist in Form eines Zahlungsbeleges bei der Eingabe der persönlichen Daten im Online-Bewerbungsportal hochzuladen.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Eine Erstattung der Gebühr ist ausgeschlossen, auch wenn Sie Ihre Bewerbung zurückziehen.
  • Legen Sie in keinem Fall die Gebühr als Bargeld in Ihre Mappe.

Nein, die Kunstakademie Düsseldorf bietet leider keine individuelle Mappenberatung an.

Wir empfehlen die Besichtigung der Rundgänge, die halbjährlich in der Kunstakademie staffinden. Der nächste Rundgang findet von Mittwoch, 05. Februar bis Sonntag, 09. Februar 2025 statt.

  1. Künstlerische Bewerbungsmappe
  • handelsübliche Sammelmappe bis zu einer Maximalgröße von DIN A 0 (0,84m x 1,19m)
  • Außenbeschriftung der Mappe muss folgende Angaben enthalten: Nachname, Vorname, E-Mail-Adresse, Handynummer, Studiengang, Studienrichtung, Datum der Abgabe
  • Maximalgewicht: 5kg (wir behalten uns vor, Bewerbungsmappen, die mehr als 5kg wiegen, nicht anzunehmen.)

Und:

  • Für die Studiengebiete Malerei, Bildhauerei, Fotografie, Grafik, Bühnenbild:

mindestens 20 und höchstens 25 originale Arbeitsproben. Eine bestimmte Technik oder eine bestimmte Thematik ist nicht vorgegeben. Größere sowie bildhauerische Arbeiten und plastische Objekte dürfen nicht im Original eingereicht werden. Performances oder Aktionen dürfen nicht als Film bzw. auf Datenträgern eingereicht werden. Sie können durch Fotografien dokumentiert und zusätzlich zu den originalen Arbeitsproben eingereicht werden. Sie können ein Original aber nicht ersetzen.

  • Für das Studiengebiet Film und Video:

mindestens 2 künstlerische Arbeiten im digitalen Dateiformat „mp4“. Die Abgabe von weblinks ist nicht möglich. Bitte laden Sie diese Dateien im Online-Bewerbungsportal hoch (Bitte benennen Sie den Dateiordner folgendermaßen mit Ihrem Namen: Nachname, Vorname). Zusätzlich sind höchstens 15 Arbeitsproben wie z.B. Texte, Zeichnungen, Storyboards und Fotografien einzureichen; Bitte reichen Sie diese Arbeitsproben als künstlerische Bewerbungsmappe ein (postalische Zustellung oder persönliche Abgabe).

  • Für das Studium Baukunst:

mindestens 20 Arbeitsproben. Die Arbeitsproben sollen sowohl Reinzeichnungen als auch Skizzen und bildhafte Erläuterungen der Ideen umfassen. Der Schwerpunkt dieser Arbeiten muss im architektonischen Entwurfsbereich liegen und die künstlerische Eignung erkennen lassen.

Hinweis: Nicht zulässig sind sperrige Mappen oder sperrige bzw. von der Kommission nicht prüfbare Arbeitsproben, also z.B. keine: Holzkisten, Kisten, Kartons, Koffer oder Rollen, selbstgefertigte Mappen, Rollen, gerahmte oder auf Keilrahmen gespannte Bilder, CD’s, DVD’s, USB-Sticks oder sonstige Datenträger, Dias, Holz- oder Glasplatten.

Die Übermittlung folgender Angaben ist ausschließlich durch Eingabe über unser Online-Bewerbungsportal möglich. Wir nehmen keine Angaben, Dokumente, Zeugnisse oder Sonstiges entgegen, die uns per E-Mail, per Post oder auf ähnlichen Wegen erreichen.

  • Allgemeine Personenstandsangaben (Name, Vorname, Geschlecht, E-Mail, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Land, Geburtsdatum, Geburtsort, Nationalität, Handynummer)
  • ein aktueller tabellarischer Lebenslauf
  • ggf. Angaben über die bisherige Hochschule oder Berufsausbildung
  • der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife/Abitur)
  • Bei Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung erst noch erwerben, genügt eine Bescheinigung der Schule über die voraussichtliche Ablegung der Abiturprüfung und
  • der Nachweis der Zahlung der Bewerbungsgebühr in Form eines Zahlungsbeleges.

Zusätzlich bei minderjährigen Bewerber*innen

  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Hinweis: Im Falle einer Zulassung und darauffolgenden Einschreibung behalten wir uns die Prüfung der Zeugnisse im Original vor.

Für den Studiengang Freie Kunst können Sie sich auch ohne Abitur/allgemeine Hochschulreife bewerben. In diesem Fall laden Sie Ihr letztes Schulzeugnis im Portal hoch.

Für die Studiengänge Freie Kunst und für das Bachelor Lehramtsstudium ist die Zulassung unter Umständen als beruflich Qualifizierte*r möglich.

Die genauen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der sog. Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (BBHZVO).

Hinweis: Folgende Angaben sind ausschließlich durch Eingabe über unser Online-Bewerbungsportal möglich. Wir nehmen keine Angaben, Dokumente, Zeugnisse oder Sonstiges entgegen, die uns per E-Mail, per Post oder ähnlichen Wegen erreichen.

Persönliche Unterlagen

  • Allgemeine Personenstandsangaben (Name, Vorname, Geschlecht, E-Mail, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Land, Geburtsdatum, Geburtsort, Nationalität, Handynummer)
  • ein aktueller tabellarischer Lebenslau
  • der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife / Abitur). Bei Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung erst noch erwerben, genügt eine Bescheinigung der Schule über die voraussichtliche Ablegung der Abiturprüfung. Nicht deutsch- oder englischsprachige Zeugnisse und Bescheinigungen sind ebenso abzugeben sowie zusätzlich als amtlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung einzureichen oder
  • letztes Schulzeugnis
  • falls vorhanden: Zeugnis der Hochschulzugangsprüfung
  • Ausbilungszeugnis (sofern eine Berufsausbildungs absolviert wurde)
  • Hochschulstudium ohne Hochschulabschluss: Bescheinigung der Hochschule über die absolvierten Semester und transcript of records
  • Hochschulstudium mit Abschluss: Hochschulabschlusszeugnis und transcript of records
  • Sprachnachweis: Bitte reichen Sie, soweit vorhanden, einen Nachweis über den aktuellen Stand Ihrer Deutsch-Sprachkenntnisse ein.
  • Bewerber*innen aus der VR China, der Mongolei und Vietnam reichen bitte zusätzlich eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) ein. Bewerber*innen ohne APS werden auf die "hervorragende künstlerische Begabung" geprüft
  • der Nachweis der Zahlung der Bewerbungsgebühr in Form eines Zahlungsbeleges

Zusätzlich bei minderjährigen Bewerber*innen

  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Hinweis: Im Falle einer Zulassung und darauffolgenden Einschreibung behalten wir uns die Prüfung der Zeugnisse im Original vor.

  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife / Abitur)
  • Zeugnis, Urkunde und transcript of records über einen im In- oder Ausland erlangten ersten Hochschulabschluss (Bachelor) der Fachrichtung Architektur.
  • Zeugnis, Urkunde und transcript of records eines lehramtsbezogenen Bachelors der Schulform Gymnasium/Gesamtschule. Nach Eingang Ihrer Angaben prüfen wir zunächst, ob die Voraussetzungen zur Aufnahme des Master-Studiums erfüllt sin).

Wenn Sie den Abschluss erst im laufenden Sommersemester erwerben, reichen Sie bitte Folgendes ein:

  • ein vorläufiges transcript of records oder einen Nachweis über den aktuellen Studienstand

Hinweis: Im Falle einer Zulassung ist eine Einschreibung nur möglich, wenn das lehramtsbezogene Bachelorstudium bis spätestens am 30.09. im Jahr der Bewerbung abgeschlossen ist.

Das Ergebnis über die Feststellungsprüfung wird Ihnen mit einem Bescheid per E-Mail Mitte Mai 2025 mitgeteilt. Der Versand erfolgt an die von Ihnen im Bewerbungsportal angegebene E-Mail-Adresse.

Das Ergebnis wird nicht am Telefon mitgeteilt.

Studienbeginn in den Studiengängen Freie Kunst und Baukunst sowie in den Bachelor- und Masterstudiengängen im 1. Fachsemester ist immer nur zum Wintersemester möglich.

Zugelassene Bewerber*innen erhalten ab Juli 2025 per E-Mail weitere Informationen zur Einschreibung (Eine Einschreibung erfolgt ausschließlich zum nächsten Wintersemester). Der Mailversand erfolgt an die E-Mail-Adresse, die Sie im Online-Bewerbungsportal angegeben haben.

Internationale Bewerber*innen, die mit Ihrer Bewerbung das erforderliche Sprachzertifikat noch nicht eingereicht haben, erhalten zunächst eine Zulassung unter Vorbehalt. Erst nach Einreichung des Sprachzertifikats (muss spätestens bis zum 15. September 2025 vorliegen) erhalten sie eine finale Zulassung.

Eine Einschreibung im September erfolgt nur, wenn das oben genannte Sprachzertifikat spätestens zum Ende der Eisnchreibung vorliegt sowie die sonstigen Unterlagen gemäß Einschreibungsordnung vorliegen. Bitte sehen Sie von Anfragen zu Ausnahmeregelungen oder zu verspäteten Nachreichfristen ab.

Der Zulassungsbescheid gilt zur Aufnahme des Studiums in dem im Bescheid genannten Wintersemester. Eine Rückstellung für das Folgejahr ist nicht möglich.

Sie können sich im nächsten Jahr gerne wieder an der Kunstakademie Düsseldorf bewerben. Eine Maximalanzahl an Bewerbungsversuchen gibt es an der Kunstakademie Düsseldorf nicht. Besuchen Sie uns in der Zwischenzeit gerne zu unseren Rundgängen, um mehr über die Kunstakademie Düsseldorf zu erfahren.

Hinweis: Wir versenden keine Bewerbungsmappen per Post.

Mit Zusendung des Zulassungs- oder Ablehnungsbescheids erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Rückgabe-Optionen Ihrer Bewerbungsmappe. Es ist ausschließlich eine persönliche Mappenabholung (oder eine Abholung durch bevollmächtigte Dritte) zu auf der website rechtzeitig bekannt gegebenen Terminen möglich.

Die Kunstakademie Düsseldorf hat über den Zeitraum des Bewerbungsverfahrens (Ende des Bewerbungsverfahrens: 15.09.2025) hinaus keine Lagermöglichkeit für Ihre künstlerischen Bewerbungsmappen.

Künstlerische Bewerbungsmappen, die nicht zu unseren Mappenabholungsterminen abgeholt werden, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens (also ab dem 15.09.2025) vernichtet.

Was bedeutet Feststellungsprüfung?

Bei der Feststellungsprüfung („Mappenprüfung“) wird über die künstlerische Eignung bzw. über die hervorragende künstlerische Begabung der Bewerber*innen entschieden.

Die Feststellung erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten künstlerischen Arbeiten durch eine Kommission künstlerischer Professor*innen sowie der künstlerisch-wissenschaftlichen Mitarbeitenden. Die Kommission wird jedes Jahr durch den Senat der Kunstakademie Düsseldorf neu gewählt.

Es findet keine weitere praktische Prüfung statt. Der Abitur-Notendurchschnitt o. Ä. findet keine Berücksichtigung.

Die Feststellung der künstlerischen Eignung sowie der hervorragenden künstlerischen Begabung für die Studiengänge Freie Kunst und Lehramt erfolgt anhand folgender Kriterien:

  1. Künstlerische Gestaltungsfähigkeit,
  2. Realisierungsfähigkeit in den gewählten künstlerischen Medien und
  3. Künstlerische Konzeption und Intensität.

Der Bewertung der Mappe liegen die zuvor genannten Bewertungskriterien zugrunde. Dabei entspricht 1 der höchsten, 3 der niedrigsten Bewertungsstufe:

•           Stufe 1: hervorragende künstlerische Begabung

•           Stufe 2: künstlerische Eignung

•           Stufe 3: nicht ausreichende künstlerische Eignung

Die Feststellung der künstlerischen Eignung und des fachlichen Gesprächs für den Studiengang Baukunst erfolgt anhand folgender Kriterien:

  1. Künstlerische Gestaltungsfähigkeit,
  2. Künstlerische Konzeption und Intensität und
  3. Kenntnisse der deutschen Sprache

Der Bewertung der Mappe liegen die zuvor genannten Bewertungskriterien zugrunde. Es wird jeweils geprüft, ob sie erfüllt sind oder nicht.

Was ist der Unterschied zwischen der künstlerischen Eignung und der hervorragenden künstlerischen Begabung?

Die künstlerischen Mappen von Bewerber*innen, die ein Abitur/allgemeine Hochschulreife vorweisen können, werden im Rahmen der Feststellungsprüfung hinsichtlich der künstlerischen Eignung geprüft. Diese wird zuerkannt, wenn im Mittel die Rangstufe 2,3 oder besser erreicht wird.

Die künstlerischen Mappen von Bewerber*innen, die kein Abitur/allgemeine Hochschulreife vorweisen können, werden im Rahmen der Feststellungsprüfung hinsichtlich der hervorragenden künstlerischen Begabung geprüft. Diese wird zuerkannt, wenn im Mittel die Rangstufe 1,3 oder besser erreicht wird.

Für alle Fragen rund um die Themen Bewerbung, Feststellungsverfahren, Zulassung/Ablehnung, Einschreibung wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Mitarbeiter*innen der Abteilung Studium und Prüfung per E-Mail und Angabe einer Mobilnummer an: studierendensekretariat [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de  oder per Telefon an:

Herr Francisco Anaya

0211-1396-240

Frau Polixeni Bastigkeit

0211-1396-230

Frau Mariola Sodekamp

0211-1396-211

Alle Angaben ohne Gewähr.                                                                                                        

Rechtsverbindlich sind immer die aktuellen Ordnungen der Kunstakademie Düsseldorf (https://www.kunstakademie-duesseldorf.de/de/219-amtliche-mitteilungen) bzw. (hochschul-)gesetzliche Regelungen.

Alle vorhergehenden Informationsmaterialien verlieren mit Veröffentlichung einer geänderten Fassung Ihre Gültigkeit.

Stand: 25.11.2024