Cusanuswerk

Informationen

Bewerbungsfristen

Die Nominierungen der Kunsthochschulen werden bis zum 1. August eingereicht, danach werden alle Bewerberinnen und Bewerber über ihre Zulassung informiert und aufgefordert, ihre Bewerbungsunterlagen hochzuladen. Während des Wintersemesters absolvieren alle Nominierten zwei Vorstellungsgespräche.


Rahmenbedingungen

– katholische Konfession
– Nominierung durch einen Kontaktdozenten der jeweiligen Hochschule
– zu Beginn des nächsten Wintersemesters müssen Sie mindestens im zweiten Semester studieren und noch fünf Semester Regelstudienzeit vor sich haben
– Immatrikulationsbescheinigung

Bewerbungsunterlagen

Integraler Bestandteil der Bewerbung ist die Vorlage einer Mappe sowie die Teilnahme an der gemeinsamen Auswahlausstellung im Februar oder März. Diese Ausstellungen sind öffentlich zugänglich und jedes Jahr in einer anderen Stadt zu Gast. Nach Eröffnung der Auswahlausstellung entscheidet eine Jury aus Kunstprofessorinnen und -professoren sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Hochschulpastoral und der Geschäftsstelle des Cusanuswerks über die Vergabe der Stipendien.


Umfang der Förderung

Genaue Informationen entnehmen Sie bitte der Website des Cusanuswerks (externer Link).

Es besteht die Möglichkeit einer weiterführenden Förderung von Cusanus Stipendiaten durch das Georg-Meistermann-Stipendium für Graduierte.

Ansprechperson

Professor Gereon Krebber