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Deutschlandstipendium
Informationen für Förderinnen und Förderer
Warum es sich lohnt, Förderin bzw. Förderer an der Kunstakademie zu werden?
Sie haben sich bereits entschieden Förderin bzw. Förderer an der Kunstakademie zu werden?
Dann können Sie sich gleich hier unsere Fördervereinbarung herunterladen. Wir bitten Sie diese in zweifacher Ausführung ausgefüllt an uns zurückzusenden und bedanken uns schon heute für Ihre großzügige Unterstützung unsere angehenden Künstler:innen.
Informationen für Studierende
Bewerbungsfristen
Die Auswahl der neuen Stipendiat:innen findet am 31. Januar 2024 statt.
Rahmenbedingungen
Die Höhe des Stipendiums beträgt i.d.R. 300,- Euro im Monat für ein Jahr.
Im ersten Schritt werden die eingehenden Bewerbungen geprüft. In einem zweiten Schritt erfolgt – im Rahmen der Winter-Rundgangswoche – die Begutachtung der praktischen Arbeiten der Bewerberinnen und Bewerber.
Auf der Basis der Begutachtung und Bewertung der eingereichten Unterlagen und ausgestellten praktischen Arbeiten erstellt die zentrale Vergabekommission in einem dritten und letzten Schritt eine Rangliste der förderungswürdigen Bewerberinnen und Bewerber. Je nach Zahl der zur Verfügung stehenden Stipendien werden die Stipendien von Listenplatz 1 bis x vergeben.
Bewerbungsunterlagen
Ein Stipendium kann nur auf Antrag gewährt werden, der form- und fristgerecht sowie mit vollständigen Unterlagen zu stellen ist. Die Antragsfristen und Antragsformulare werden beim Studierendensekretariat öffentlich ausgehängt bzw. ausgelegt.
Mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular zusammen abzugeben sind:
– ein Motivationsschreiben, aus dem auch der persönliche Werdegang, das gesellschaftliche Engagement, die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme sowie ggf. besondere familiäre bzw. persönliche Umstände deutlich werden sollten (max. 2 DIN A 4-Seiten)
– ein tabellarischer Lebenslauf
– der Nachweis über den bestandenen Orientierungsbereich und
– ein empfehlendes Gutachten der betreuenden Klassenlehrerin bzw. des betreuenden Klassenlehrers.
Die Bewerberinnen und Bewerber geben bei ihrer Bewerbung um ein Stipendium auf dem Antragsformular an, ob und in welcher Höhe sie ein anderes Stipendium erhalten. Diese Unterrichtungspflicht besteht während der Förderzeit fort.
weitere Informationen und Dokumente