Hochschulverwaltung

Die Hochschulverwaltung unterstützt die gesamte Kunstakademie und ihre Fachbereiche, Einrichtungen, Organe und Gremien in allen administrativen Angelegenheiten rund um Bau und Liegenschaften, Finanzen, Personal, Studium und Prüfung sowie IT. Sie stellt die Aufgabenerfüllung der Akademie nach Maßgabe des Kunsthochschulgesetzes und anderer Bestimmungen sicher und erschließt neue Handlungsspielräume.

Kanzler:in

Der/die Kanzler:in leitet die Hochschulverwaltung.

Stabsstelle Koordination Digitalisierung

Antje Feil 

Tel.: 0211/1396-297


Aufgabenbereiche:
Erfahrungsaustausch mit NRW-Hochschulen zur Digitalisierung der Verwaltung
Soll-Ist-Analyse der Umsetzung von Onlinezugangsgesetz (externer Link) und E-Government-Gesetz NRW (externer Link)
Digitalisierungsstrategie
Projekt-Portfolio-Management
Konzeption von Projektmanagement
Strategische Beratung von Projektinitiatorinnen/-initiatoren 
Prozess-Management 

Abteilung 1: Bau/Liegenschaften

Die Abteilung Bau/Liegenschaften hält die Flächen der Kunstakademie verfügbar, dient bei Baumaßnahmen als Schnittstelle zum Bauliegenschaftsbetrieb (BLB) NRW und führt Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen durch.

Die Abteilung ist verantwortlich für die Betriebssicherheit, das technische und das infrastrukturelle Gebäudemanagement.

Hochbau

N.N. (Flächenmanagement)


Bernhard Klaffke (Bauunterhaltung)

Raum 001.6

Tel: 0211/1396-319


Aufgabenbereiche:
Flächenmanagement
Bauunterhaltung
Schadstoffe
Brandschutz
Maler- und Lackierarbeiten
Schreinerarbeiten
Rollläden und Jalousien
Türen und Fenster

Elektrotechnik/Nachrichtentechnik

Frank Leeder
Raum
001.6

Tel: 0211/1396-256


Aufgabenbereiche:
Mittel- und Niederspannung
Energieverteiler
Beleuchtung
Mess- und Regeltechnik
Elektro- und Förderanlagen
Medientechnik
Fernmeldeanlagen
Nachrichtentechnik
Brandmeldeanlagen
Gefahrenmeldeanlagen
Gebäudeleittechnik
IT-Netzwerke
Elektronische Schließanlagen
DGUV-Prüfungen

Abteilung 2: Finanzen und Einkauf

Die Abteilung Finanzen und Einkauf bewirtschaftet alle finanziellen Mittel, die der Kunstakademie Düsseldorf zur Aufgabenerfüllung in Lehre und Forschung zur Verfügung gestellt werden.

Dazu gehört neben der Rechnungsbearbeitung auch der zentrale Einkauf, die Anlagenbuchhaltung sowie die Betreuung der Drittmittel- und Studierendenprojekte.

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 10-12 Uhr und 14-15 Uhr

Jana Weißflog 
(Leitung)

Abteilung 3: Personalangelegenheiten

Die Abteilung Personal ist für sämtliche Personalangelegenheiten der Professor:innen, künstlerisch-wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und Beschäftigten in Technik und Verwaltung verantwortlich.

Daneben administriert die Abteilung die personalrechtlichen Angelegenheiten der Lehrbeauftragten und studentischen Hilfskräfte sowie Reisekostenabrechnungen und Fortbildungsangelegenheiten.

Link zu den aktuellen Stellenanzeigen

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 09-12 Uhr und 14-15 Uhr

Mittwoch: 09-12 Uhr 

Freitag: geschlossen

Christian Wolff
 (Leitung)

Raum 202.1

Tel.: 0211/1396-251


Aufgabenbereiche:
Planung, Organisation, Personalentwicklung
Personalangelegenheiten Beamte und Angestellte
Dienstreisen
Fortbildung
Betriebl. Eingliederungsmanagement
Umzugskostenvergütung
Trennungsentschädigung
Statistik

Julia Kulissa

Raum 202

Tel.: 0211/1396-252


Aufgabenbereiche:
Personalangelegenheiten Beamte und Angestellte
Lehraufträge, stud. Hilfskräfte
Dienstreisen
Fortbildung
Betriebl. Eingliederungsmanagement
Umzugskostenvergütung
Trennungsentschädigung
Statistik

Abteilung 4: Studium und Prüfung

Die Abteilung 4 – Studium und Prüfung ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um Bewerbungs-, Studien- und Prüfungsangelegenheiten.

Diese Abteilung ist eine der ersten Institutionen, mit der (zukünftige) Studierende in Kontakt kommen.

Das Studierendensekretariat koordiniert nicht nur den gesamten Bewerbungsprozess, sondern kümmert sich darüber hinaus um Themen wie Immatrikulation, Rückmeldungen, Beurlaubungen, Exmatrikulationen und vieles mehr ().

Das Prüfungsamt ist neben Themen wie Prüfungen, Anerkennungen und Verbuchungen von Leistungen ebenso zuständig, wenn es um Fragen zum Studienabschluss geht ().

Aktuell verantwortet die Abteilung zudem die Koordination des Deutschlandstipendiums ().

z.Zt. gelten geänderte Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 10:00-12:00 und Mittwoch 13:30-15:30 Uhr 
Montag – Freitag bis 12.30 Uhr telefonisch erreichbar

Abteilung 5: IT

Die Abteilung 5 – IT stellt moderne Lösungen und Werkzeuge zur Verarbeitung der Herausforderungen in Kunst, Forschung  und Verwaltung sowie die dafür benötigten Ressourcen zur Verfügung.

Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Systemadministration und den Ausbau der kompletten Netzwerk- und Serverstrukturen, E-Mail-Dienste sowie die IT-Anwenderbetreuung in den Bereichen Hard- und Software.

Erreichbarkeit der IT-Abteilung über

Bibliothek

Archiv

Meldestelle zum Hinweisgeberschutzgesetz

Interne Meldestelle

Tel: +49 211 1396 499 (Bitte hinterlassen Sie eine Sprachnachricht.)
Anschrift:
 Kunstakademie Düsseldorf

Interne Meldestelle

persönlich / vertraulich

z.Hd. Antje Feil 

Eiskellerstr. 1

40213 Düsseldorf

BfJ – Hinweisgeberstelle bundesjustizamt.de (externer Link)

Wer kann Hinweise geben?

Die interne Meldestelle nimmt Hinweise von Beschäftigten der Kunstakademie Düsseldorf entgegen. Sie genießen den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes. Die Definition des Begriffs „Beschäftigte“ ergibt sich aus § 2 HinSchG. Soweit Hinweise von anderen Personen (z.B. Mitarbeiter:innen von Geschäftspartnern etc.) eingehen, werden diese überprüft und ggf. nach Rücksprache mit der hinweisgebenden Person an die zuständigen Stellen im Hause weitergeleitet.

Was kann gemeldet werden?

Grundsätzlich können alle Arten von Verstößen und Missständen berichtet werden – zum Beispiel:
Straftaten (z.B. Diebstahl)
historischer oder aktueller Rassismus
Diskriminierung oder Belästigung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Identität
Bestechung und Korruption
Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
Geldwäsche, Produktsicherheit, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Steuerflucht
Datenschutz
Angriffe auf das IT-System oder Cyber-Security-Verletzungen
Meldung von verfassungsfeindlichen Äußerungen von Beamtinnen und Beamten
weitere siehe § 2 HinSchG (externer Link).

Bitte beachten Sie:
die Meldestellen sind kein Anlaufpunkt bei allgemeinen Beschwerden
die Meldestellen dienen nicht der Abwendung von akuten Notfällen oder Gefahrenlagen

Wie geht es nach der Meldung weiter?

Wenn Sie bei der Meldung Kontaktdaten angegeben haben, bestätigt Ihnen die interne Meldestelle innerhalb von sieben Tagen den Eingang Ihres Hinweises.
Es folgt eine Prüfung der Meldung: Fällt die Meldung unter das Hinweisgeberschutzgesetz? Ist die Meldung plausibel? Welche Folgemaßnahmen sind möglich bzw. erforderlich? Etc.
Wenn möglich und nötig, wird Ihnen die interne Meldestelle Rückfragen zur Meldung stellen.
Innerhalb von drei Monaten werden Sie über die ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen informiert, sofern dadurch interne Nachforschungen oder externe Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.

Müssen Beschäftigte die interne Meldestelle nutzen?

Die Kanzlerin möchte Sie ermutigen, vorrangig von der internen Meldestelle Gebrauch zu machen. Sie haben aber auch andere Möglichkeiten:
Selbstverständlich können Sie sich mit Hinweisen auf Regelverstöße immer auch an Ihre:n Vorgesetzte:n wenden (Dienstweg).
Darüber hinaus wird im Bundesministerium für Justiz (externer Link) eine externe Meldestelle eingerichtet, an die Sie sich ebenfalls wenden können.
Selbstverständlich steht Ihnen auch der Weg zu den Strafverfolgungsbehörden offen.

Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Meldungen an die interne Meldestelle zum Hinweisgeberschutzgesetz
Stand: 15.11.2023

Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1. Kontaktdaten
Verantwortlich für die Verarbeitung ist die Kunstakademie Düsseldorf, eine vom Land NRW getragene, rechtfähige Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch die:den Rektor:in.

1.1 Kontaktdaten

Kunstakademie Düsseldorf, Eiskellerstraße 1, 40213 Düsseldorf, www.kunstakademie-duesseldorf.de

1.2 Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Die Kunst- und Musikhochschulen in NRW haben eine gemeinsame behördliche Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen bestellt, die Sie wie folgt erreichen können:
Folkwang Universität der Künste
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Klemensborn 39
45239 Essen

Tel: +49 2014903-0

Email:

2. Verarbeitete personenbezogenen Daten und Zwecke

Im Rahmen der Bearbeitung von Meldungen an die interne Meldestelle werden folgende personenbezogene Datenarten von Ihnen zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:
Ihren Namen, sofern Sie diesen offenlegen,
Ihre Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, sofern Sie diese offenlegen,
Ggf. ob Sie bei der Kunstakademie Düsseldorf beschäftigt sind,
Ggf. personenbezogene Daten von Betroffenen, die Sie in Ihrer Meldung benennen.

Das Hinweisgebersystem dient dazu, Hinweise von (mutmaßlichen) Gesetzesverstößen auf einem sicheren und vertraulichen Weg entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten dient der Aufdeckung und Prävention von Missständen und der damit verbundenen Abwendung von Schäden und Haftungsrisiken für die Kunstakademie Düsseldorf. Betrifft ein eingegangener Hinweis eine beschäftigte Person der Kunstakademie Düsseldorf, dient die Verarbeitung zudem der Verhinderung von Straftaten oder sonstigen Rechtsverstößen, die im Zusammenhang mit dem Beschäftigtenverhältnis stehen (§ 18 Abs. 1 DSG NRW).

3. Rechtsgrundlagen

Die interne Meldestelle der Kunstakademie Düsseldorf hat personenbezogene Daten von Ihnen erhoben, da Sie eine Meldung im Sinn des Hinweisgeberschutzgesetzes eingereicht haben, die personenbezogene Daten von Ihnen enthielt. Infolge dieser Meldung ist die interne Meldestelle befugt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG), personenbezogene Daten auch von Ihnen zu verarbeiten, soweit dies zur Prüfung der Meldung und der Ergreifung von Folgemaßnahmen (§ 18 HinSchG) erforderlich ist. Die Verarbeitung dient dabei ausschließlich der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben.

4. Datenübermittlung

Ihre personenbezogenen Daten, die von der Kunstakademie Düsseldorf für die unter Abschnitt 2. genannten Zwecke verarbeitet werden, übermitteln wir grundsätzlich nicht an Dritte.
In Einzelfällen kann eine Datenübermittlung an Dritte auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgen, zum Beispiel eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten im Rahmen der Regelungen der Strafprozessordnung (StPO).
Sofern technische Dienstleister Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten, geschieht dies auf Grundlage eines Vertrages gemäß Art. 28 DSGVO.
Es werden grundsätzlich keine personenbezogenen Daten in Länder außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und assoziierter Länder übermittelt (kein Drittlandtransfer). Sofern dies erforderlich sein sollte, informieren wir Sie gesondert.

5. Dauer der Verarbeitung / Datenlöschung

Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie es die Aufklärung und abschließende Beurteilung des Hinweises und darauf basierenden Verfahrens erfordern, dies aufgrund eines Gesetzes oder zur Erfüllung anderer Rechtsvorschriften erforderlich ist. Nach Ablauf dieser Zwecke und Erfordernisse werden diese Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (insbes. § 11 Abs. 5 HinSchG) gelöscht.

6. Ihre Rechte als betroffene Person

Sie können als betroffene Person jederzeit die Ihnen durch die DSGVO gewährten Rechte geltend machen:
das Recht auf Auskunft, ob und welche Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO),
das Recht, die Berichtigung oder Vervollständigung der Sie betreffenden Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO),
das Recht auf Löschung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO,
das Recht, nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen,
das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen (für die Zukunft ab dem Zeitpunkt des Widerrufs). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO),
das Recht auf Widerspruch gegen eine künftige Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO.

Sie haben über die genannten Rechte hinaus das Recht, eine Beschwerde bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 DSGVO). Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4

40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
E-Mail:
Internet: www.ldi.nrw.de

7. Gültigkeit dieser Datenschutzinformation

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzinformation abzuändern, um sie gegebenenfalls an Änderungen relevanter Gesetze bzw. Vorschriften anzupassen oder Ihren Bedürfnissen besser gerecht zu werden. Diese Datenschutzinformation gilt in der jeweils zuletzt durch die Hochschule veröffentlichten Fassung.

II. Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.