Studienstiftung des deutschen Volkes

Informationen

Bewerbungsfristen

Vorschlag der Professor:innen: 20. Oktober
Abgabe der Bewerbungen: 30. Oktober

Rahmenbedingungen

– Nur Studierende mit EU-Staatsbürgerschaft oder Beitrittkandidaten-Länder, hier lebend, dauerhaft aufenthaltsberechtigt nach Vorgaben der §§ 8 Abs. 1 bis 3 Bafög

– Mindestens im 3. Semester, höchstens im 7. Semester

– Maximal 4 Vorsemester Studium in einem anderen Fach, ausgenommen Fachwechsel aus einem unabweisbaren Grund §7 Abs. 3 BAföG

– Kein Zusatz-, Weiterbildungs- oder Aufbaustudium – jedoch grundsätzlich förderfähig ist ein konsekutives Masterstudium, das auf ein abgeschlossenes Bachelorstudium folgt und sofern es das erste Masterstudium ist. Nominierung ist auch möglich, wenn das Erststudium sehr gut abgeschlossen wurde (innerhalb der 10-15% besten Abschlüsse)

– Fachliche Exzellenz, sehr gutes Allgemeinverständnis, hohe Motivation, Zielstrebigkeit und Beharrlichkeit, gelebtes gesellschaftliches Engagement und breites Interessenspektrum

– Keine Förderung durch weitere Stipendien, Vorschlag bei aktuellem Erhalt eines Deutschlandstipendium jedoch möglich

 

Eine Fachjury, bestehend aus Mitgliedern der Akademie, kann maximal fünf Studierende für das Stipendium vorschlagen.

Bewerbungsunterlagen

– Bewerbungsmappe in Din A4
– Bis zu zehnseitiges ausgedrucktes Portfolio
– Tabellarischer Lebenslauf/CV
– Anschrift, akademische E-Mail-Adresse, Telefon, Staatsangehörigkeit, Vorstudium, Klassenzugehörigkeit

Umfang der Förderung

weitere Informationen

Die Studienstiftung des deutschen Volkes (externer Link) ist das älteste und größte Begabtenförderungswerk in der Bundesrepublik Deutschland. Gemäß ihrer Satzung fördert sie „die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen“.


Ansprechperson