Projektförderung der Freunde und Förderer der Kunstakademie Düsseldorf

Föderrichtlinie

Förderziel

Finanzielle Unterstützung für begabte Studierende der Kunstakademie Düsseldorf für Projekte, die einen Bezug zur Akademie haben

Antragsberechtigt

Studierende und Absolvierende der Kunstakademie bis zu zwei Jahren nach dem künstlerischen Abschluss (Akademiebrief oder Meisterschüler:in), einzeln oder als Gruppen, nur ein Antrag pro Gruppe, wobei sich jeder Teilnehmende der Gruppe verpflichtet, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Projektförderung zuzustimmen.

Jährlich nur ein Antrag zulässig


Förderfähig

Freie künstlerische Projekte und Produktionen von hoher künstlerischer Qualität / Eigenpublikationen / Studienreisen / künstlerischer Austausch / Transporte außerhalb von Düsseldorf/ künstlerisch-wissenschaftliche forschende Projekte mit interdisziplinärem, künstlerischem Schwerpunkt

Nicht gefördert werden

Lebensunterhalt, sozialer Härteausgleich, Privatangelegenheiten, Studiengebühren, laufende Kosten für Personal, Miete, Infrastruktur oder Technik, Datenbanken, kulturelle (Weiter-)Bildung


Förderumfang

Antragssumme von € 500 – € 3.000 (Förderungsobergrenze), Eigenanteil mindestens 20 % an effektiv entstehenden Kosten. Die geförderte Maßnahme ist binnen eines Jahres ab Zugang der Förderzusage fertigzustellen (Realisierungszeitraum). Die Kommission behält sich vor, die Fördersumme anteilig zu vergeben.


Fördervereinbarung

Annahme der Förderbedingungen unterschriftspflichtig


Die Antragsteller:innen verpflichten sich, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zuzustimmen, insbesondere der Nennung ihres Vor- und Zunamens im Zusammenhang mit einer Bekanntgabe der Förderung durch die Gesellschaf von Freunden & Förderern der Kunstakademie Düsseldorf e.V. sowie die Kunstakademie selbst.


Eventuelle Rückzahlungsverpflichtung bei Nichterbringen der Leistung (insbesondere bei unterbliebener Umsetzung des Projektes innerhalb des Realisierungszeitraumes, bei unterbliebener Fertigstellung innerhalb des Realisierungszeitraumes und/oder Realisierung abweichend vom Förderantrag) oder im Falle vorsätzlich unkorrekten Angaben.



Zahlungsmodalität

Mittelabruf/Auszahlung des Förderbeitrages nach Kostennachweisen


Rechnungen sind innerhalb von 3 Monaten nach Projektende, spätestens jedoch 3 Monate nach Ablauf des Realisierungszeitraumes vorzulegen. Realisierungsnachweis über pdf-Dokumentation (max 5. Seiten, Bild/Textmaterial mit Veröffentlichungsfreigabe)


Die Auszahlung erfolgt über die Freunde und Förderer.


Bewerbungsfrist

Zweimal jährlich, jeweils bis 30. April bzw. bis 31. Oktober (Stichtag), für Projekte bis zu einem Jahr im Voraus

Bewerbungsunterlagen

Als ein einzelnes pdf zusammengefasst, Datei maximal 10 MB groß:

– Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
– Projektbeschreibung, max. eine Seite DIN A4
– Budget/Kostenfinanzierungsplan
– Bildmaterial/Skizzen, max. 10 Abbildungen
– Tabellarischer Lebenslauf

Antragssprache: Deutsch

Vergabekriterien

Hohe künstlerische Qualität / Impulsgebendes Projekt / Verantwortlicher Mitteleinsatz / Nachvollziehbarer Bedarf / Wirtschaftliche Finanzierbarkeit/ Gute Realisierungschancen / Hohe Verlässlichkeit/ Umsetzungskompetenz / Akademiebezug, keine Begründung bei Nichtbewilligung

Jury

Vorprüfung der Anträge auf Zulässigkeit durch Freunde und Förderer, Kommission: 1x F&F, 3x Professor:innen, 1x Werkstattleitung. Die Jury wird alle 2 Jahre ganz oder teilweise neu zusammengesetzt. Eine Wiederwahl ist möglich.


Bekanntgabe

Ende Mai bzw. Ende November an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse