Kunstakademie Düsseldorf > Informationen für Studierende > Förderpreise und Stipendien > Projektförderung der Freunde und Förderer der Kunstakademie Düsseldorf
Projektförderung der Freunde und Förderer der Kunstakademie Düsseldorf
Föderrichtlinie
Förderziel
Finanzielle Unterstützung für begabte Studierende der Kunstakademie Düsseldorf für Projekte, die einen Bezug zur Akademie haben
Antragsberechtigt
Studierende und Absolvierende der Kunstakademie bis zu zwei Jahren nach dem künstlerischen Abschluss (Akademiebrief oder Meisterschüler:in), einzeln oder als Gruppen, nur ein Antrag pro Gruppe, wobei sich jeder Teilnehmende der Gruppe verpflichtet, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Projektförderung zuzustimmen.
Jährlich nur ein Antrag zulässig
Förderfähig
Freie künstlerische Projekte und Produktionen von hoher künstlerischer Qualität / Eigenpublikationen / Studienreisen / künstlerischer Austausch / Transporte außerhalb von Düsseldorf/ künstlerisch-wissenschaftliche forschende Projekte mit interdisziplinärem, künstlerischem Schwerpunkt
Nicht gefördert werden
Lebensunterhalt, sozialer Härteausgleich, Privatangelegenheiten, Studiengebühren, laufende Kosten für Personal, Miete, Infrastruktur oder Technik, Datenbanken, kulturelle (Weiter-)Bildung
Förderumfang
Antragssumme von € 500 – € 3.000 (Förderungsobergrenze), Eigenanteil mindestens 20 % an effektiv entstehenden Kosten. Die geförderte Maßnahme ist binnen eines Jahres ab Zugang der Förderzusage fertigzustellen (Realisierungszeitraum). Die Kommission behält sich vor, die Fördersumme anteilig zu vergeben.
Fördervereinbarung
Annahme der Förderbedingungen unterschriftspflichtig
Die Antragsteller:innen verpflichten sich, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zuzustimmen, insbesondere der Nennung ihres Vor- und Zunamens im Zusammenhang mit einer Bekanntgabe der Förderung durch die Gesellschaf von Freunden & Förderern der Kunstakademie Düsseldorf e.V. sowie die Kunstakademie selbst.
Eventuelle Rückzahlungsverpflichtung bei Nichterbringen der Leistung (insbesondere bei unterbliebener Umsetzung des Projektes innerhalb des Realisierungszeitraumes, bei unterbliebener Fertigstellung innerhalb des Realisierungszeitraumes und/oder Realisierung abweichend vom Förderantrag) oder im Falle vorsätzlich unkorrekten Angaben.
Zahlungsmodalität
Mittelabruf/Auszahlung des Förderbeitrages nach Kostennachweisen
Rechnungen sind innerhalb von 3 Monaten nach Projektende, spätestens jedoch 3 Monate nach Ablauf des Realisierungszeitraumes vorzulegen. Realisierungsnachweis über pdf-Dokumentation (max 5. Seiten, Bild/Textmaterial mit Veröffentlichungsfreigabe)
Die Auszahlung erfolgt über die Freunde und Förderer.
Bewerbungsfrist
Zweimal jährlich, jeweils bis 30. April bzw. bis 31. Oktober (Stichtag), für Projekte bis zu einem Jahr im Voraus
Bewerbungsunterlagen
Als ein einzelnes pdf zusammengefasst, Datei maximal 10 MB groß:
– Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
– Projektbeschreibung, max. eine Seite DIN A4
– Budget/Kostenfinanzierungsplan
– Bildmaterial/Skizzen, max. 10 Abbildungen
– Tabellarischer Lebenslauf
Antragssprache: Deutsch
Vergabekriterien
Hohe künstlerische Qualität / Impulsgebendes Projekt / Verantwortlicher Mitteleinsatz / Nachvollziehbarer Bedarf / Wirtschaftliche Finanzierbarkeit/ Gute Realisierungschancen / Hohe Verlässlichkeit/ Umsetzungskompetenz / Akademiebezug, keine Begründung bei Nichtbewilligung
Jury
Vorprüfung der Anträge auf Zulässigkeit durch Freunde und Förderer, Kommission: 1x F&F, 3x Professor:innen, 1x Werkstattleitung. Die Jury wird alle 2 Jahre ganz oder teilweise neu zusammengesetzt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Bekanntgabe
Ende Mai bzw. Ende November an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse