Studienstiftung des deutschen Volkes

Informationen

Bewerbungsfristen

Vorschlag der Professor:innen: 20. Oktober
Abgabe der Bewerbungen: 30. Oktober

Rahmenbedingungen

– Nicht älter als 35 Jahre
– Mindestens im 3., maximal im 7. Fachsemester
– Maximal 7 Semester Vorstudium
– Zweitstudien können nicht gefördert werden.
– Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes oder Beitrittskandidat:innen

Eine Fachjury, bestehend aus Mitgliedern der Akademie, kann maximal fünf Studierende für das Stipendium vorschlagen.

Bewerbungsunterlagen

– Bewerbungsmappe in Din A4
– Bis zu zehnseitiges ausgedrucktes Portfolio
– Tabellarischer Lebenslauf/CV
– Anschrift, akademische E-Mail-Adresse, Telefon, Staatsangehörigkeit, Vorstudium, Klassenzugehörigkeit

Umfang der Förderung

weitere Informationen

Die Studienstiftung des deutschen Volkes (externer Link) ist das älteste und größte Begabtenförderungswerk in der Bundesrepublik Deutschland. Gemäß ihrer Satzung fördert sie „die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen“.