Anerkennung von Leistungen aus einem vorherigen Studium

Studiengang Freie Kunst

Wenn Sie vor Beginn des Studiums an der KAD bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren und dort Leistungen erbracht haben, können Sie sich ggf. diese erbrachten Leistungen bei uns durch die Professor:innen des Fachbereichs II (Kunstbezogene Wissenschaften) anerkennen lassen.

Gehen Sie wie folgt vor:

1. Prüfen Sie, ob bisher erbrachte Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium fachlich vergleichbar zu den im Rahmen des Studiengangs Freie Kunst zu absolvierenden Leistungen sind. Dies sind im Einzelnen gemäß Prüfungsordnung:
– „Einführung in die Kunstgeschichte“ im Umfang von 2 SWS
Einführung in ein weiteres Fach des Fachbereichs II
– Ein Proseminar/Seminar oder Hauptseminar in Kunstgeschichte im Umfang von 2 SWS
– Ein Hauptseminar in Kunstgeschichte im Umfang von 2 SWS
– Ein Seminar im Umfang von 2 SWS in Philosophie bzw. Ästhetik
– Ein Seminar im Umfang von 2 SWS aus den anderen Fächern des Fachbereichs II (ausgenommen Kunstgeschichte)

2. Wenn Sie Leistungen aus den oben genannten Bereichen nachweisen können, nehmen Sie Kontakt mit den Professor:innen des Fachbereichs II auf.
Bsp. Sie möchten sich eine Leistung aus dem Bereich Kunstgeschichte anerkennen lassen? Dann nehmen Sie Kontakt mit den Professor:innen der Kunstgeschichte auf.

3. Wenn die Professor:innen Ihnen eine Leistung anerkennen, lassen Sie sich dies bitte schriftlich bestätigen. Aus dieser Bestätigung sollte Folgendes ersichtlich sein:
– Welche Leistung an der bisherigen Hochschule wurde anerkannt?
– Für welche der unter Punkt 1 angeführten Leistungen soll die Anerkennung erfolgen?
– Unterschrift der/des Professor:in

4. Geben Sie diese Bestätigung persönlich oder eingescannt als pdf per E-Mail () zusammen mit dem Nachweis Ihrer bisherigen Hochschule im Prüfungsamt ab.

Studiengang Lehramt Kunst

Studierende, die bereits an einer anderen Hochschule/Universität Leistungen erbracht haben, können sich diese ggf. für zu erbringende Leistungen im Rahmen das Studiengangs Lehramt anrechnen bzw. anerkennen lassen.

Ansprechpersonen