Promotion

An der Akademie besteht die Möglichkeit zur Promotion in den kunstbezogenen Wissenschaften.

Allgemeine Informationen zur Promotion

Der Fachbereich 2 Kunstbezogene Wissenschaften der Kunstakademie Düsseldorf verleiht aufgrund einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen wissenschaftlichen Prüfung (Disputation) den Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.).


Die Dissertation muss thematisch einem Fachgebiet angehören, das an der Kunstakademie Düsseldorf im Fachbereich Kunstbezogene Wissenschaften hauptamtlich vertreten ist. Der Fachbereich II Kunstbezogene Wissenschaften bietet die Möglichkeit zur Individualpromotion in den Fächern Kunstgeschichte/Kunstwissenschaft, Pädagogik, Didaktik der Bildenden Künste, Philosophie, Soziologie, Bildungswissenschaften.

Es gibt keinen strukturierten Promotionsstudiengang und kein Graduiertenkolleg an der der Kunstakademie Düsseldorf.

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Promotionsverfahren kann auf Antrag zugelassen werden, wer das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife besitzt und einen berufsqualifizierenden Abschluss oder eine andere den Studiengang abschließende Prüfung nach einem einschlägigen wissenschaftlichen Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern nachweist. Als Abschlüsse werden anerkannt der Grad des Magisters, ein Diplom in einem wissenschaftlichen Fach, das Staatsexamen in einem Lehramtsstudiengang für das Gymnasium/Gesamtschule oder ein Master-Abschluss. Die Abschlussnote muss mindestens der Note „gut“ (2,0) entsprechen. Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren setzt u.a. voraus, dass  ein wissenschaftliches Exposé des mit der Betreuerin / dem Betreuer der Dissertation abgesprochenen Dissertationsvorhabens sowie die Betreuungszusage einer/eines Professor:in des Fachbereichs II Kunstbezogene Wissenschaften vorgelegt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.

Zum Promotionsverfahren kann auf Antrag zugelassen werden, wer das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife besitzt und einen berufsqualifizierenden Abschluss oder eine andere den Studiengang abschließende Prüfung nach einem einschlägigen wissenschaftlichen Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern nachweist. Als Abschlüsse werden anerkannt der Grad des Magisters, ein Diplom in einem wissenschaftlichen Fach, das Staatsexamen in einem Lehramtsstudiengang für das Gymnasium/Gesamtschule oder ein Master-Abschluss. Die Abschlussnote muss mindestens der Note „gut“ (2,0) entsprechen. Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren setzt u.a. voraus, dass  ein wissenschaftliches Exposé des mit der Betreuerin / dem Betreuer der Dissertation abgesprochenen Dissertationsvorhabens sowie die Betreuungszusage einer/eines Professor:in des Fachbereichs II Kunstbezogene Wissenschaften vorgelegt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.

Einschreibung

Für die Teilnahme an promotionsvorbereitenden Studien gemäß § 3 Abs. 2 der Promotionsordnung des Fachbereichs II Kunstbezogene Wissenschaften der Kunstakademie Düsseldorf ist eine Einschreibung als Promotionsstudierende:r erforderlich.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Termine zur Einschreibung/Rückmeldung.

Die Aufnahme der promotionsvorbereitenden Studien gemäß § 3 Abs. 2 sowie die Zulassung zum Promotionsverfahren gemäß § 4 berechtigt zur Einschreibung zum Promotionsstudium an der Kunstakademie Düsseldorf.

Während der Promotionszeit müssen Sie nicht zwingend eingeschrieben sein. Wir weisen an dieser Stelle daraufhin, dass Sie für die Dauer, in der Sie nicht eingeschrieben sind, sämtliche Rechte als Studierende:r der Kunstakademie aufgeben.

Spätestens in den beiden letzten Semestern vor Einreichung Ihrer Dissertationsschrift müssen Sie als Promotionsstudierende:r eingeschrieben sein.

Abschluss

Dr. phil.

Promotionsordnung

Ansprechpersonen