Wechsel des Studiengangs

Grundsätzlich Informationen

Wenn Sie an der Kunstakademie Düsseldorf eingeschrieben sind, können Sie unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen den Studiengang wechseln. Eine Beratung vor einem bevorstehenden Wechsel wird empfohlen. Wenden Sie sich gerne mit Ihrer Anfrage direkt an:

Zwingende Voraussetzung für einen Wechsel ist eine Klassenplatzbestätigung durch eine:n Klassenprofessor:in.

Einschreibung in den Studiengang Lehramt Bachelor nach Abschluss im Studiengang Freie Kunst

Allgemeine Information

Absolvent:innen im Studiengang Freie Kunst der Kunstakademie Düsseldorf können ohne erneute künstlerische Eignungsprüfung das Studium im Lehramt Bachelor aufnehmen.

Die Aufnahme des Studiums ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
– Abschluss und Erlangung des Akademiebriefes im Studiengang Freie Kunst an der Kunstakademie Düsseldorf
– Ggf. Vorlage des Sprachzertifikats gemäß Eischreibungsordnung
– Erfüllung der sonstigen formalen Voraussetzungen gemäß Einschreibungsordnung

Umsetzung

Absolvent:innen im Studiengang Freie Kunst der Kunstakademie Düsseldorf werden auf Antrag in den Studiengang Lehramt Bachelor eingeschrieben; die Einstufung erfolgt in der Regel in das 5. Fachsemester.

Diese Regelung gilt auch für Hochschulwechsler:innen, die an die Kunstakademie Düsseldorf in den Studiengang Freie Kunst gewechselt sind und den Akademiebrief an der Kunstakademie Düsseldorf erlangt haben.

Diese Regelung gilt ausschließlich für Absolvent:innen der Kunstakademie Düsseldorf.

Anerkennung bereits erbrachter Leistungen im Studiengang Freie Kunst

Als Absolvierende des Studiengangs Freie Kunst können Sie sich zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt in den Lehramtsstudiengang einschreiben. Bitte beachten Sie dabei die jeweiligen Einschreibungsfristen.
– Der komplette künstlerische Teil des Studiums (Module „Orientierungsbereich, Künstlerischer Werkprozess – Entwicklung“) wird aufgrund des bisherigen Studiums (Studium und Abschluss mit Akademiebrief der Freien Kunst an der Kunstakademie Düsseldorf) anerkannt. 
– Die im Studiengang Freie Kunst an der Kunstakademie Düsseldorf absolvierte Akademiebriefprüfung wird bei einer späteren Einschreibung in den Lehramt-Master automatisch sowohl als künstlerische Masterarbeit als auch als künstlerischer Werkprozess anerkannt. Falls Sie in Erwägung ziehen, ein Lehramtsstudium aufzunehmen – auch zu einem späteren Zeitpunkt –, empfehlen wir Ihnen dringend, die Akademiebriefprüfung benoten zu lassen. Bitte informieren Sie dazu rechtzeitig Ihre:n Klassenprofessor:in sowie das Prüfungsamt über die geplante Prüfung. Die Note der Akademiebriefprüfung erscheint nicht auf Ihrem Abschlusszeugnis der Freien Kunst. Sie ersetzt jedoch bei einem späteren Wechsel ins Lehramtsstudium die Note der künstlerischen Masterarbeit. Wenn Sie den Akademiebrief nicht benoten lassen, wird sie ohne erneute Prüfung mit der Note 2,0 verbucht.
– Leistungsnachweise aus dem Freie Kunst-Studium werden anerkannt,
– sofern ein Leistungsnachweis mit einer Note versehen ist oder
– ein unbenoteter Leistungsnachweis noch im Nachhinein von der Lehrperson benotet werden kann oder
-ein unbenoteter Leistungsnachweis noch im Nachhinein von der Modulbeauftragten benotet werden kann oder
– als Teilnahmenachweis, wenn sie unbenotet ausgestellt wurden.

Bachelorarbeit – Regelungen

Das Verfassen einer künstlerischen Bachelorarbeit ist ausgeschlossen. Die Bachelorarbeit muss zwingend als wissenschaftliche Bachelorarbeit verfasst werden.

Besonderheiten

Da der künstlerische Teil des Lehramtsstudiums in Gänze anerkannt wird, gilt der künstlerische Teil des Lehramtsstudiums als abgeschlossen. Die Studierenden haben somit weder ein Anrecht auf eine künstlerische Klasse noch auf Nutzung der Werkstätten. 
Der Fokus dieses Studiums liegt im Absolvieren des wissenschaftlichen Teils des Lehramtsstudiums.

Einschreibung

Eine Einschreibung ist grundsätzlich zum Sommer- und Wintersemester möglich.
Für die Einschreibung gelten Fristen, die der Website zu entnehmen sind.
– Für eine Einschreibung zum Wintersemester gilt der Einschreibungszeitraum.
– Für eine Einschreibung zum Sommersemester gilt der jeweilige Rückmeldezeitraum.