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Zweithörende
Einschreibung
Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können im Rahmen der verfügbaren Studienplätze auf fristgerechten Antrag als Zweithörer:in mit der Berechtigung zum Besuch von einzelnen Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden.
Voraussetzung für die Zulassung als Zweithörer:in ist eine schriftliche Zusage eines/einer Professor:in aus dem Fachbereich Kunstbezogene Wissenschaften der Kunstakademie Düsseldorf nach persönlicher Rücksprache.
Die Einschreibung wird innerhalb der Immatrikulationsfristen der Kunstakademie Düsseldorf für das jeweilige Semester im Studierendensekretariat beantragt. Dazu sind einzureichen:
– Personalbogen
– eine aktuelle Studienbescheinigung der Ersthochschule mit den Angaben des Studienganges, der Fachsemesterzahl und der Hochschulsemester
– die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis) als beglaubigte Kopie
– eine Kopie des Personalausweises
Der Zweithörerschein wird Ihnen nach ordnungsgemäßer Einschreibung per Post zugeschickt. Über die Anerkennung der als Zweithörer:in an der Kunstakademie Düsseldorf absolvierten Lehrveranstaltungen entscheidet die Ersthochschule.
Rückmeldung
Zweithörer:innen, die beabsichtigen, ihr Studium an der Kunstakademie Düsseldorf im folgenden Semester fortzusetzen, haben sich innerhalb der von der Kunstakademie Düsseldorf festgesetzten Rückmeldefristen im Studierendensekretariat zurückzumelden. Bei der Rückmeldung sind eine aktuelle Studienbescheinigung (für das folgende Semester) der Ersthochschule sowie die schriftliche Zustimmung eines Professors/einer Professorin aus dem Fachbereich Kunstbezogene Wissenschaften der Kunstakademie Düsseldorf vorzulegen.
Der Zweithörerschein wird Ihnen nach ordnungsgemäßer Rückmeldung per Post zugeschickt.
Wir weisen darauf hin, dass dem Studierendensekretariat Änderungen von persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen sind. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular Datenänderung.