Hochschulverwaltung

Die Hochschulverwaltung unterstützt die gesamte Kunstakademie und ihre Fachbereiche, Einrichtungen, Organe und Gremien in allen administrativen Angelegenheiten rund um Bau und Liegenschaften, Finanzen, Personal, Studium und Prüfung sowie IT. Sie stellt die Aufgabenerfüllung der Akademie nach Maßgabe des Kunsthochschulgesetzes und anderer Bestimmungen sicher und erschließt neue Handlungsspielräume.

Kanzler*in

Johanna Boeck-Heuwinkel
Kanzlerin_KAD [ at ] kunstakademie-duesseldorf.de

Assistenz Kanzler*in

Simone Degner
Tel.: 0211/1396-221
simone.degner [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de

Stabsstelle Koordination Digitalisierung

Antje Feil 
Tel.: 0211/1396-297
antje.feil [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de

Aufgabenbereiche:

  • Erfahrungsaustausch mit NRW-Hochschulen zur Digitalisierung der Verwaltung
  • Soll-Ist-Analyse der Umsetzung von Onlinezugangsgesetz (externer Link) und E-Government-Gesetz NRW (externer Link)
  • Digitalisierungsstrategie
  • Projekt-Portfolio-Management
  • Konzeption von Projektmanagement
  • Strategische Beratung von Projektinitiatorinnen/-initiatoren 
  • Prozess-Management 

Stabsstelle Standortentwicklung


Heinz Eckard Kosegarten
Tel.: 0211/1396-205
heinz.kosegarten [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de

Abteilung 1 – Bau/Liegenschaften Details
Abteilung 2 – Finanzen und Einkauf Details
Abteilung 3 – Personalangelegenheiten Details
Abteilung 4 – Studium & Prüfung Details
Abteilung 5 – IT Details

Interne Meldestelle:
Tel: +49 211 1396 499 (Bitte hinterlassen Sie eine Sprachnachricht.)

Anschrift:
Kunstakademie Düsseldorf
Interne Meldestelle
persönlich / vertraulich
z.Hd. Antje Feil / Simone Lotz
Eiskellerstr. 1
40213 Düsseldorf

Externe Meldestelle:
BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)

Wer kann Hinweise geben?

Die interne Meldestelle nimmt Hinweise von Beschäftigten der Kunstakademie Düsseldorf entgegen. Sie genießen den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes. Die Definition des Begriffs „Beschäftigte“ ergibt sich aus § 2 HinSchG. Soweit Hinweise von anderen Personen (z.B. Mitarbeiter*innen von Geschäftspartnern etc.) eingehen, werden diese überprüft und ggf. nach Rücksprache mit der hinweisgebenden Person an die zuständigen Stellen im Hause weitergeleitet.

Was kann gemeldet werden?

Grundsätzlich können alle Arten von Verstößen und Missständen berichtet werden – zum Beispiel:

  • Straftaten (z.B. Diebstahl)
  • historischer oder aktueller Rassismus
  • Diskriminierung oder Belästigung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Identität
  • Bestechung und Korruption
  • Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
  • Geldwäsche, Produktsicherheit, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Steuerflucht
  • Datenschutz
  • Angriffe auf das IT-System oder Cyber-Security-Verletzungen
  • Meldung von verfassungsfeindlichen Äußerungen von Beamtinnen und Beamten
  • weitere siehe § 2 HinSchG.

Bitte beachten Sie:

  • die Meldestellen sind kein Anlaufpunkt bei allgemeinen Beschwerden
  • die Meldestellen dienen nicht der Abwendung von akuten Notfällen oder Gefahrenlagen
Wie geht es nach der Meldung weiter?
  • Wenn Sie bei der Meldung Kontaktdaten angegeben haben, bestätigt Ihnen die interne Meldestelle innerhalb von sieben Tagen den Eingang Ihres Hinweises.
  • Es folgt eine Prüfung der Meldung: Fällt die Meldung unter das Hinweisgeberschutzgesetz? Ist die Meldung plausibel? Welche Folgemaßnahmen sind möglich bzw. erforderlich? Etc.
  • Wenn möglich und nötig, wird Ihnen die interne Meldestelle Rückfragen zur Meldung stellen.
  • Innerhalb von drei Monaten werden Sie über die ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen informiert, sofern dadurch interne Nachforschungen oder externe Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
Müssen Beschäftigte die interne Meldestelle nutzen?

Die Kanzlerin möchte Sie ermutigen, vorrangig von der internen Meldestelle Gebrauch zu machen. Sie haben aber auch andere Möglichkeiten:

  • Selbstverständlich können Sie sich mit Hinweisen auf Regelverstöße immer auch an Ihre*n Vorgesetzte*n wenden (Dienstweg).
  • Darüber hinaus wird im Bundesministerium für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet, an die Sie sich ebenfalls wenden können.
  • Selbstverständlich steht Ihnen auch der Weg zu den Strafverfolgungsbehörden offen.

Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Meldungen an die interne Meldestelle zum Hinweisgeberschutzgesetz

Stand: 15.11.2023

I. Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1. Kontaktdaten

Verantwortlich für die Verarbeitung ist die Kunstakademie Düsseldorf, eine vom Land NRW getragene, rechtfähige Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch die*den Rektor*in.

1.1 Kontaktdaten

Kunstakademie Düsseldorf, Eiskellerstraße 1, 40213 Düsseldorf, www.kunstakademie-duesseldorf.de

1.2 Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Die Kunst- und Musikhochschulen in NRW haben eine gemeinsame behördliche Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen bestellt, die Sie wie folgt erreichen können:

Folkwang Universität der Künste
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Klemensborn 39
45239 Essen

Tel: +49 2014903-0
Email: behoerdlicher-datenschutz [​at​] folkwang-uni.de

2. Verarbeitete personenbezogenen Daten und Zwecke

Im Rahmen der Bearbeitung von Meldungen an die interne Meldestelle werden folgende personenbezogene Datenarten von Ihnen zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:

  • Ihren Namen, sofern Sie diesen offenlegen,
  • Ihre Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, sofern Sie diese offenlegen,
  • Ggf. ob Sie bei der Kunstakademie Düsseldorf beschäftigt sind,
  • Ggf. personenbezogene Daten von Betroffenen, die Sie in Ihrer Meldung benennen.

Das Hinweisgebersystem dient dazu, Hinweise von (mutmaßlichen) Gesetzesverstößen auf einem sicheren und vertraulichen Weg entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten dient der Aufdeckung und Prävention von Missständen und der damit verbundenen Abwendung von Schäden und Haftungsrisiken für die Kunstakademie Düsseldorf. Betrifft ein eingegangener Hinweis eine beschäftigte Person der Kunstakademie Düsseldorf, dient die Verarbeitung zudem der Verhinderung von Straftaten oder sonstigen Rechtsverstößen, die im Zusammenhang mit dem Beschäftigtenverhältnis stehen (§ 18 Abs. 1 DSG NRW).

3. Rechtsgrundlagen

Die interne Meldestelle der Kunstakademie Düsseldorf hat personenbezogene Daten von Ihnen erhoben, da Sie eine Meldung im Sinn des Hinweisgeberschutzgesetzes eingereicht haben, die personenbezogene Daten von Ihnen enthielt. Infolge dieser Meldung ist die interne Meldestelle befugt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG), personenbezogene Daten auch von Ihnen zu verarbeiten, soweit dies zur Prüfung der Meldung und der Ergreifung von Folgemaßnahmen (§ 18 HinSchG) erforderlich ist. Die Verarbeitung dient dabei ausschließlich der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben.

4. Datenübermittlung

Ihre personenbezogenen Daten, die von der Kunstakademie Düsseldorf für die unter Abschnitt 2. genannten Zwecke verarbeitet werden, übermitteln wir grundsätzlich nicht an Dritte.

In Einzelfällen kann eine Datenübermittlung an Dritte auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgen, zum Beispiel eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten im Rahmen der Regelungen der Strafprozessordnung (StPO).

Sofern technische Dienstleister Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten, geschieht dies auf Grundlage eines Vertrages gemäß Art. 28 DSGVO.

Es werden grundsätzlich keine personenbezogenen Daten in Länder außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und assoziierter Länder übermittelt (kein Drittlandtransfer). Sofern dies erforderlich sein sollte, informieren wir Sie gesondert.

5. Dauer der Verarbeitung / Datenlöschung

Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie es die Aufklärung und abschließende Beurteilung des Hinweises und darauf basierenden Verfahrens erfordern, dies aufgrund eines Gesetzes oder zur Erfüllung anderer Rechtsvorschriften erforderlich ist. Nach Ablauf dieser Zwecke und Erfordernisse werden diese Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (insbes. § 11 Abs. 5 HinSchG) gelöscht.

6. Ihre Rechte als betroffene Person

Sie können als betroffene Person jederzeit die Ihnen durch die DSGVO gewährten Rechte geltend machen:

  • das Recht auf Auskunft, ob und welche Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO),
  • das Recht, die Berichtigung oder Vervollständigung der Sie betreffenden Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO),
  • das Recht auf Löschung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO,
  • das Recht, nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen,
  • das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen (für die Zukunft ab dem Zeitpunkt des Widerrufs). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO),
  • das Recht auf Widerspruch gegen eine künftige Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO.

Sie haben über die genannten Rechte hinaus das Recht, eine Beschwerde bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 DSGVO). Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
E-Mail: poststelle [​at​] ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de

7. Gültigkeit dieser Datenschutzinformation

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzinformation abzuändern, um sie gegebenenfalls an Änderungen relevanter Gesetze bzw. Vorschriften anzupassen oder Ihren Bedürfnissen besser gerecht zu werden. Diese Datenschutzinformation gilt in der jeweils zuletzt durch die Hochschule veröffentlichten Fassung.

II. Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.