Beauftragte für die Gleichstellung

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte nimmt die Belange der Frauen wahr, die Mitglieder oder Angehörige der Kunstakademie sind. Sie wirkt auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages der Akademie hin, insbesondere auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der wissenschaftlichen, administrativen und technischen Arbeit, bei der Entwicklungsplanung, bei Personal- und Strukturmaßnahmen und bei der leistungsbezogenen Mittelvergabe. Mit dieser Zielsetzung nimmt sie beratend an Gremien- und Kommissionssitzungen teil und berät in allen Fragen der Gleichstellung.

Zentrale gleichstellungsbeauftragte Personen:

N.N.

Viviane Bonfanti (stv.)

Raum Rh 305
Tel.: 0211/1396-203
viviane.bonfanti [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de

Dezentrale gleichstellungsbeauftragte Personen:


Fachbereich II

Jun.Prof.in Dr. Viktoria Flasche
https://www.kunstakademie-duesseldorf.de/de/personen/4265-jun-prof-in-dr-viktoria-flasche

Marley Schlarb
https://www.kunstakademie-duesseldorf.de/de/personen/4869-marley-schlarb/5150-lehrveranstaltungen

Fachbereich I

N.N.

Beauftragte für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung

Die Beauftragte wirkt darauf hin, dass den besonderen Bedürfnissen von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Rechnung getragen wird und insbesondere die zu ihren Gunsten geltenden Rechtsvorschriften beachtet werden. Sie wirkt insbesondere bei der Planung und Organisation der Lehr- und Studienbedingungen und beim Nachteilsausgleich hinsichtlich des Zugangs und der Zulassung zum Studium, hinsichtlich des Studiums und hinsichtlich der Prüfungen mit. Sie behandelt Beschwerden von Betroffenen.

Sarah Wiesmann

Raum 017
Tel.: 0211/1396-271
wiesmann [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung wird durch die gemeinsame Schwerbehindertenvertretung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW) ausgeübt. Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Die Schwerbehindertenvertretung sorgt für Barrierefreiheit am Arbeitsplatz, Hilfe bei Nachteilsausgleichen und Mitwirkung bei Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation.

Nazan Mennewisch

Hauptschwerbehindertenvertretung der Kunst-und Musikhochschulen und sonstigen Einrichtungen des MKW des Landes NRW
c/o Hochschule für Musik und Tanz Köln
Unter Krahnenbäumen 87
50668 Köln
Tel.: 0221/28380-142
mennewisch.hsv [​at​] hfmt-koeln.de

Karla Burghardt (1. Stellvertreterin)

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211/896-4261
Karla.Burghardt [​at​] mkw.nrw.de

Harald Haseleu (2. Stellvertreter)

Kunsthochschule für Medien Köln
Peter-Welter-Platz 2                                                                                            
50676 Köln
Tel.: 0221/20189-320
harald.haseleu [​at​] khm.de

Datenschutzbeauftragte

Die Datenschutzbeauftragte unterstützt die Hochschule bei der Sicherstellung des Datenschutzes. Datenschutz ist Schutz des aus den Grundrechten fließenden Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Konkretisiert ist dieses Recht in Bezug auf Hochschulen im Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – DSG NRW. Für Bundesbehörden und nichtöffentliche Stellen gilt das Bundesdatenschutzgesetz.

Die Datenschutzbeauftragte berät die Hochschule bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten und überwacht bei der Einführung neuer Verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften. Sie ist bei der Erarbeitung behördeninterner Regelungen und Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten frühzeitig zu beteiligen und hat die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu überwachen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassten Personen mit den Bestimmungen dieses Gesetzes sowie den sonstigen Vorschriften über den Datenschutz vertraut zu machen und die Vorabkontrolle durchzuführen (vgl. § 32a Abs. 1 DSG NRW).

Bedienstete der Hochschulen können sich jederzeit in Angelegenheiten des Datenschutzes unmittelbar an die Beauftragte wenden. Die Beauftragte ist zur Verschwiegenheit über die Identität der betroffenen Person sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf diese zulassen, verpflichtet, soweit sie von der betroffenen Person davon nicht befreit wurde (vgl. § 32a Abs. 4 DSG NRW).

Antje Günther

Datenschutzreferentin
Klemensborn 39
D-45239 Essen
Tel.: 0201/65051303
antje.guenther [​at​] folkwang-uni.de

Antje Feil

Stellvertreterin 
Tel.: 0211/1396-297
antje.feil [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de