Weitere Informationen
Die Ausländerbehörde Düsseldorf dient als Anlaufstelle für unsere internationalen Studierenden unter Anderem bei Fragen zum Visum und zur Aufenthaltserlaubnis. Zuständig ist die Ausländerbehörde der Stadt, in der Sie aktuell wohnen.
Internationale Studierende, die in Düsseldorf wohnen, wenden sich somit an die Ausländerbehörde Düsseldorf (externer Link)
Die Gleichstellungskommission nimmt die Belange der Personen (weiblich/männlich/divers) wahr, die in einem gleichstellungsrelevanten Sinne unter erschwerten Bedingungen an der Kunstakademie Düsseldorf studieren, sich wissenschaftlich oder künstlerisch weiterqualifizieren oder arbeiten. Die Gleichstellungskommission fördert die Vereinbarkeit von familiärer Betreuungs- und Pflegeverantwortung einerseits und Studium, Weiterqualifizierung oder Berufstätigkeit sowie Projekte zur wissenschaftlichen oder künstlerischen Weiterqualifikation bzw. Lehrveranstaltungen mit Bezug zum Thema Gleichstellung bzw. Geschlechtergerechtigkeit.
Wenden Sie sich gerne mit Ihrer Anfrage direkt an: Gleichstellungskommission [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Zur Sicherheit im Umgang mit Konfliktfällen und zum Schutz von Betroffenen und Anzeigenden sowie letztlich zur Wahrung eines Umfelds und Klimas respektvollen und gleichberechtigten Miteinanders stehen die im Bereich Organisation genannten Ansprechpartner*innen unterstützend zur Seite.
Die Kunstakademie Düsseldorf bietet allen Studierenden eine individuelle Beratung (online und in Präsenz). Die Psycholgin Barbara Barth führt diese Beratung im geschützten Rahmen mit Ihnen durch.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich Organisation unter Psychologische Beratung.
Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen (physisch oder psychisch), die aufgrund der Rahmenbedingungen bei der Erbringung einer Prüfungsleistung benachteiligt sind und dies durch entsprechende Nachweise glaubhaft machen können.
Ansprechperson: Sarah Wiesemann
wiesmann [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Bitte informieren Sie bei Feststellung einer Schwangerschaft umgehend das Studierendensekretariat.
Schwangere Studentinnen fallen unter das Mutterschutzgesetz, d.h. sie haben besondere Rechte und die Kunstakademie besondere Schutzpflichten für diese Studentinnen und ihr ungeborenes Kind.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, wird der Kontakt zu einer unserer Vertrauenspersonen hergestellt. Gemeinsam werden Sie dann Ihre „Werk-Stätten“ besichtigen, gemeinsam mögliche Gefährdungen eruieren und individuell besprechen, wie Sie bestmöglich unterstützt werden können, um Gefahren für Sie und Ihr ungeborenes Kind zu vermeiden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Gleichstellungskommission unter: Gleichstellungskommission [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Richtlinie des Rektorats zum Landesprogramm „Chancen ergreifen, Forschung und Familie fördern“
Als Studierende haben Sie zahlreiche Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Eine erste Anlaufstelle in Düsseldorf bietet das Studierendenwerk Düsseldorf in Form von Bafög und Daka-Darlehen. Folgende Finnzierungsmöglichkeiten stehen Studierenden zur Verfügung:
- KfW-Studienkredit (externer Link)
- Bildungskredit (externer Link)
- DAKA-Darlehen (externer Link)
Das Studierendenwerk Düsseldorf ist für die wirtschaftliche, gesundheitliche, kulturelle und soziale Förderung der Studierenden zuständig und bietet eine Vielzahl von Leistungen, die den Studierenden das Leben leichter machen.
Studierendenwerk Düsseldorf (externer Link)
Die Kunstakademie Düsseldorf bietet im aktuellen Semester einen Workshop zum Thema „Mentale Gesundheit im Studium: Umgang mit allgemeinen und individuellen Krisen“. Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich Organisation unter Psychologische Beratung.
Prof.in Dr. Birgit Althans
Raum Rh 301
vd_althans [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Matthias Neuenhofer
Raum Rh 403
Tel. 0211/1396-450
vd_neuenhofer [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Allgemein:
- Wer bekommt eine Chipkarte?
Alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden, sowie alle Promotionsstudierenden und alle fest angestellten Beschäftigten der Kunstakademie Düsseldorf erhalten eine personalisierte Chipkarte.
- Was kann die Chipkarte?
Die Chipkarte kann derzeit für folgende Zwecke eingesetzt werden: - Studierendenausweis / Dienstausweis
- Schlüsselkarte in den Gebäuden der Kunstakademie Düsseldorf
- Bibliotheksausweis (Nur für dafür registrierte Anwender*innen)
- Identifikation an den Terminals zur Erfassung der Arbeitszeit (Nur für dafür registrierte Beschäftigte)
- Muss ich für die Chipkarte etwas bezahlen?
Die Erstausgabe der Chipkarte erfolgt kostenfrei. Ersatzkarten, die aufgrund einer verlorenen bzw. einer durch physische Einwirkungen unbrauchbar gewordenen Chipkarte notwendig werden, müssen durch die Studierenden entsprechend der Gebührenordnung bezahlt werden.
- Muss ich bei einem Studienfachwechsel eine neue Karte beantragen?
Wenn ein Studienfachwechsel ohne Exmatrikulation erfolgt, wird keine neue Karte ausgegeben.
- Welche Regeln gelten für die Nutzung der Karte?
Die „Verbindlichen Regelungen zur Nutzung der Akademie-ID an der Kunstakademie Düsseldorf (Kartennutzungsordnung)“ enthalten alle relevanten Regeln für die Verwendung der Chipkarte.
- Kann ich mit der Karte in der Mensa oder am Kopierer bezahlen?
Nein. Das ist derzeit nicht möglich, da die Chipkarte über keine Bezahlfunktion verfügt.
Bibliothek:
- Ab wann werde ich die Karte als Bibliotheksausweis nutzen können?
Bei der Einführung der Chipkarte wird es in der Bibliothek der Kunstakademie Düsseldorf noch keine digitale Ausleihe geben. Sobald diese durch die Bibliothek eingeführt worden ist, wird die Karte auch als Bibliotheksausweis nutzbar sein.
- Bekomme ich als externe Person eine eigene Chipkarte für die Bibliothek?
Bibliotheksnutzer*innen, die weder an der Kunstakademie Düsseldorf eingeschrieben sind noch in einem Angestelltenverhältnis mit ihr sind, können keinen Bibliotheksausweis in der Bibliothek beantragen.
- Kann ich mit der Chipkarte Gebühren in der Bibliothek bezahlen?
Nein. Das ist derzeit nicht möglich, da die Chipkarte über keine Bezahlfunktion verfügt.
Datenschutz:
- Welche persönlichen Daten enthält die Chipkarte?
Optisch sichtbar aufgedruckt ist:
Bei Beschäftigten: Name, Vorname, Beschäftigungsbezeichnung, Nummer Dienstausweis
Bei Studierenden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Matrikelnummer, Nummer Studierendenausweis
Auf dem Chip gespeichert ist (Bei Studierenden und Beschäftigten): Seriennummer des Chips, Kartennummer (gilt auch für Bibliothek), maximale Geltungsdauer einer Schließberechtigung, Betriebszustand von Offlineschlössern.
- Ist der Chip sicher?
Der Chip wird mittels AES-Verschlüsselung gesichert und ist daher nach modernen Standards sicher.
Logistik:
- Wie und wann bekomme ich meine Karte?
Die erste Ausgabe der Chipkarten erfolgt persönlich in der Kunstakademie Düsseldorf. Sobald die Karten verfügbar sind, werden diese an der Pforte an die Studierenden gegen Vorlage eines Lichtbildausweises ausgegeben. Sollten Sie in diesem Semester nicht nach Düsseldorf kommen können, wenden Sie sich bitte an chipkarte@kunstakademie-duesseldorf.de
Sollte die Karte vor dem Ende des Studiums ihre Gültigkeit verlieren, bekommen Sie automatisch kostenfrei eine neue zugesandt. Sollten Sie Ihre Adresse ändern müssen, können Sie dies beim Studierendensekretariat vor Ort oder per Mail an studierendensekretariat [at] kunstakademie-duesseldorf.de jederzeit tun. - Wie kann ich meine Karte bei Verlust sperren?
Studierende wie Beschäftigte sind dazu verpflichtet einen Kartenverlust unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust melden Sie sich bitte unverzüglich per Mail an bau.tickets [at] kunstakademie-duesseldorf.de
- Meine Karte funktioniert nicht/ist nicht lesbar. An wen wende ich mich?
Bei technischen Problemen mit der Schließfunktion der Karte wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung 1 mittels E-Mail an bau.tickets [at] kunstakademie-duesseldorf.de
- Mein Name hat sich geändert. Bekomme ich eine neue Karte?
Bei Namensänderungen können Folgekarten ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an das Studierendensekreteriat.
- Darf ich die Karte nach erfolgter Exmatrikulation behalten?
Nein. Die Karte ist Eigentum der Kunstakademie Düsseldorf und muss bei der Exmatrikulation zurückgegeben werden.
Bei dem Deutschlandticket für Studierende handelt es sich ausschließlich um ein digitales Ticket.
Das bedeutet, dass es entweder als Download, in Ihrer Handy-Wallet oder online aufgerufen unter dem untenstehenden Link in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis wie Personalausweis oder Reisepass gültig ist.
Wichtiger Hinweis: Der Login auf der Seite ist erst ab dem 30.09.2024 ohne Einschränkungen möglich.
Um sich am System anmelden zu können, benötigen Sie Ihre Logindaten der Kunstakademie Düsseldorf.
Der Benutzername, welcher zum Login verwendet wird, ist der gleiche wie bei Ihrer E-Mail-Anmeldung mit „…100“ und Ihrem gewohnten Passwort. Zu beachten gilt hier, bitte nicht „@std.kunstakademie-duesseldorf.de“ angeben, sondern lediglich „…100“.
Sollten Sie Probleme beim Login haben, wenden Sie sich umgehend per Mail an: it.tickets [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Gehen Sie ab dem 30.09.2024 nun wie folgt vor:
Klicken Sie auf den untenstehenden Link:
https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=e5472e3e4ecb608e6f30316704139371
Loggen Sie sich nun unter Angabe des Benutzernamens und Ihres Passwortes ein. Sie sollten Ihr Ticket nun in Anspruch nehmen können.
FAQs zum neuen Semesterticket
- Ich möchte das Ticket nicht auf meinem Mobiltelefon haben. Gilt es auch, wenn ich es ausdrucke?
Das ist leider nicht möglich. Das Deutschlandsemesterticket wird nur anerkannt, wenn es auf einem digitalen Endgerät gezeigt wird.
- Mein Mobiltelefon hat keinen dauerhaften Internetzugang. Kann ich das Ticket nun nicht nutzen?
Nach dem erstmaligen Login, können Sie sich eine PDF-Datei auf Ihr Endgerät laden. Diese PDF-Datei können Sie bei einer Kontrolle auf dem Endgerät vorweisen. Ein Ausdruck dieser Datei wird bei einer Kontrolle nicht anerkannt.
- Wie kann ich mich bei der RIDE-App anmelden?
Nutzen Sie bitte Ihren Benutzernamen …100 ohne nachfolgende Domäne (ohne @std.kunstakademie-duesseldorf.de). Beispielsweise:
Max Musterfrau: MaxMust100
Bei Fragen zum Login wenden Sie sich gerne an it.tickets [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Studierende können für das Sommersemester 2024 über die redy-App der Rheinbahn unter www.rheinbahn.de/fahren/mehr-mobilitaet/redy-app (externer Link) mit dem Smartphone ein UpgradeTicket erwerben
- Kosten/Monat: 9,42 € (Differenzbetrag zwischen dem DeutschlandTicket (49,00 €) und dem Semester-Monatsbeitrag (39,58 €))
- Nur gültig in Verbindung mit einem VRR/NRW-Semesterticket und einem amtlichen Lichtbildausweis
- Abo-Ticket: Das Abo wird automatisch verlängert, wenn es nicht bis zum 10. des Vormonats über die App gekündigt wird
- Monatliche Zahlung per Abbuchung am 22. des Vormonats über das hinterlegte Zahlungsmittel (SEPA, Kreditkarte, PayPal)
- Barcode wird monatlich neu generiert
- Das ST-Upgrade ist nur bei gewünschten Fahrten außerhalb von NRW erforderlich
- Die Fahrrad- und die Personenmitnahme zu den Zeiten ist wie bisher nur für Fahrten im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr enthalten
Die Kunstakademie Düsseldorf versteht sich als Institution der Vielfalt, Offenheit und der Toleranz und bekennt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem diskriminierungssensiblen Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt – auch unabhängig von einer rechtlichen Anerkennung von Vornamen und Geschlechtseintrag.
Trans*, inter* und nicht-binäre Studierende der Kunstakademie können eine Anpassung von Vornamen und registriertem Geschlechtseintrag an die Geschlechtsidentität beantragen. Die im Antrag angegebenen Daten zu Vornamen und Geschlecht werden auf sämtlichen Dokumenten (inkl. Studierendenausweis, Semesterticket, Zeugnissen, Urkunden) aufgeführt und auch im Rahmen des gesetzlichen Datenaustauschs mit anderen Stellen (z. B. Krankenversicherung) weitergeleitet. In allen IT-basierten Diensten der Hochschule (z. B. E-Mail-Adresse, MS Teams) wird ausschließlich der angegebene Vorname verwendet.
Die gewünschte Änderung erfolgt auf Antrag. Diesem Antrag ist der sog. Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) (externer Link) beizufügen.
Bitte senden Sie uns den vollständig ausgefüllten Antrag und eine Kopie des Ergänzungsausweises (alternativ des Personalausweises, sofern der neue Name im Perso vermerkt ist) per Mail zu: studierendensekretariat [at] kunstakademie-duesseldorf.de ein.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Antragsformular.
Antrag auf Änderung des Vornamens und/oder GeschlechtseintragesInformationen für Förderer
Warum es sich lohnt, Förderer an der Kunstakademie zu werden?
Sie zeigen mit Ihrer jährlichen Investition von 1800 Euro pro Deutschlandstipendium ein großes Engagement für den künstlerischen Nachwuchs in unserer Region. Sie alle geben einen Teil Ihres eigenen Erfolgs an nachfolgende Generationen weiter.
Ansprechperson für Förderer: Fatma Kabierschke, deutschlandstipendium [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Sie haben sich bereits entschieden Förderer zu werden? Dann können Sie sich gleich hier unsere Fördervereinbarung herunterladen. Wir bitten Sie diese in zweifacher Ausführung ausgefüllt an uns zurückzusenden und bedanken uns schon heute für Ihre großzügige Unterstützung unsere angehenden Künstler*innen.
Informationen für Studierende
Bewerbungsfristen
Die Auswahl der neue Stipendiat*innen findet am 31. Januar 2024 statt.
Rahmenbedingungen
Die Höhe des Stipendiums beträgt i.d.R. 300,- Euro im Monat für ein Jahr.
Im ersten Schritt werden die eingehenden Bewerbungen geprüft. In einem zweiten Schritt erfolgt - im Rahmen der Winter-Rundgangswoche - die Begutachtung der praktischen Arbeiten der Bewerberinnen und Bewerber.
Auf der Basis der Begutachtung und Bewertung der eingereichten Unterlagen und ausgestellten praktischen Arbeiten erstellt die zentrale Vergabekommission in einem dritten und letzten Schritt eine Rangliste der förderungswürdigen Bewerberinnen und Bewerber. Je nach Zahl der zur Verfügung stehenden Stipendien werden die Stipendien von Listenplatz 1 bis x vergeben.
Bewerbungsunterlagen
- Ein Stipendium kann nur auf Antrag gewährt werden, der form- und fristgerecht sowie mit vollständigen Unterlagen zu stellen ist. Die Antragsfristen und Antragsformulare werden beim Studierendensekretariat öffentlich ausgehängt bzw. ausgelegt.
- Mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular zusammen abzugeben sind:
- ein Motivationsschreiben, aus dem auch der persönliche Werdegang, das gesellschaftliche Engagement, die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme sowie ggf. besondere familiäre bzw. persönliche Umstände deutlich werden sollten (max. 2 DIN A 4-Seiten)
- ein tabellarischer Lebenslauf
- der Nachweis über den bestandenen Orientierungsbereich und
- ein empfehlendes Gutachten der betreuenden Klassenlehrerin bzw. des betreuenden Klassenlehrers.
- Die Bewerberinnen und Bewerber geben bei ihrer Bewerbung um ein Stipendium auf dem Antragsformular an, ob und in welcher Höhe sie ein anderes Stipendium erhalten. Diese Unterrichtungspflicht besteht während der Förderzeit fort.
Ansprechperson
jeweilige Klassenprofessor*innen
für Studierende: Francisco Anaya
für Fördernde: Fatma Kabierschke
Weitere Informationen unter www.deutschlandstipendium.de/deutschlandstipendium/de/home/home_node.html (externer Link)
Näheres zu Förderrichtlinien und Vereinbarungen siehe Downloads
Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien FördervereinbarungBewerbungsfristen
Das Stipendium wird i.d.R. zu Beginn eines jeden Jahres zum Rundgang am Ende des Wintersemesters durch eine Jury mit Beteiligung durch die Kunstakademie Düsseldorf vergeben.
Rahmenbedingungen
Eine Nominierung zu diesem Stipendium erfolgt durch die Klassen-Professor*innen.
Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich.
Teilnahme am Winter-Rundgang
Bewerbungsunterlagen
-
Ansprechperson
Dr. Vanessa Sondermann
die jeweiligen Professor*innen
Weitere Informationen unter www.bestgruppe.de/kunstfoerderung/(externer Link)
Das Stipendium beträgt 1.000,00 Euro monatlich für ein Jahr. Eine Ausstellung in der Niederlassung der BESTGRUPPE Düsseldorf mit einer die Ausstellung begleitenden Publikation wird für die Studierende/den Studierenden im Herbst des jeweiligen Jahres ausgerichtet.
Bewerbungsfristen
n.n.
Rahmenbedingungen
Alle Bereiche der freien bildenden Kunst sind zugelassen, z. B. Malerei, Bildhauerei, Grafik, Foto, Video, Multimedia oder Performance. Die Teilnehmer*innen müssen zum Zeitpunkt ihrer Nominierung als ordentliche Studierende immatrikuliert sein.
Bewerbungsunterlagen
Die Ausschreibung richtet sich an die 24 in der Kunsthochschulrektorenkonferenz organisierten Akademien, Kunsthochschulen und Universitäten. Diese sind eingeladen jeweils zwei Studierende (oder auch Studierendenteams) zu nominieren.
Die Auswahlverfahren legen die Hochschulen selbst fest.
Das Stipendium wird alle zwei Jahre vergeben. Die nächste Nominierungsphase beginnt im Herbst 2024.
Zunächst erfolgt die Nominierung für die Auswahl über die Klassen-Professor*innen.
Die Nominierung für den Preis über das Rektorat.
Die Bewerbung erfolgt formlos mit Anschreiben, Lebenslauf, Motivationsschreiben und einer Werkübersicht (Portfolio & CV).
Ansprechperson
Dr. Vanessa Sondermann
die Klassen-Professor*innen
Weitere Informationen unter www.kunst-wettbewerb.de/bundespreis (externer Link)
www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/begabtenfoerderung/jugendwettbewerbe/bundespreis-fuer-kunststudierende/bundespreis-fuer-kunststudierende.html (externer Link)
Der Wettbewerb „Bundespreis für Kunststudierende“ ermöglicht jungen Künstlerinnen und Künstlern, ihre Werke unter professionellen Bedingungen in einem renommierten Ausstellungshaus zu zeigen, sich zu vernetzen und so Unterstützung beim Übergang von der Ausbildung in den Beruf zu erfahren.
Organisatorischer Träger des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Wettbewerbs ist das Deutsche Studentenwerk. Die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland präsentiert die Ausstellung. Der Wettbewerb wird alle zwei Jahre ausgelobt.
Der Bundespreis für Kunststudierende ist mit einem Preisgeld von 30.000 Euro dotiert. Zusätzlich unterstützt ein Produktionsstipendium von insgesamt 18.000 Euro die Künstler*innen dabei, Werke spezifisch für die Ausstellung zu realisieren. Beides verteilt sich zu gleichen Teilen auf die Gewinner*innen.
Bewerbungsfristen
01.08.2024
Rahmenbedingungen
- katholische Konfession
- Nominierung durch einen Kontaktdozenten der jeweiligen Hochschule
- zu Beginn des nächsten Wintersemesters müssen Sie mindestens im zweiten Semester studieren und noch fünf Semester Regelstudienzeit vor sich haben
- Immatrikulationsbescheinigung
Genaue Informationen entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Link.
Bewerbungsunterlagen
Die Nominierungen der Kunsthochschulen werden bis zum 1. August eingereicht, danach werden alle Bewerberinnen und Bewerber über ihre Zulassung informiert und aufgefordert, ihre Bewerbungsunterlagen hochzuladen. Während des Wintersemesters absolvieren alle Nominierten zwei Vorstellungsgespräche.
Integraler Bestandteil der Bewerbung ist die Vorlage einer Mappe sowie die Teilnahme an der gemeinsamen Auswahlausstellung im Februar oder März. Diese Ausstellungen sind öffentlich zugänglich und jedes Jahr in einer anderen Stadt zu Gast. Nach Eröffnung der Auswahlausstellung entscheidet eine Jury aus Kunstprofessorinnen und -professoren sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Hochschulpastoral und der Geschäftsstelle des Cusanuswerks über die Vergabe der Stipendien.
Ansprechperson
Professor Gereon Krebber
Weitere Informationen unter www.cusanuswerk.de/bewerbung/studierende/kunsthochschulen (externer Link)
mögliche weiterführende Förderung von Cusanus Stipendiaten durch Georg-Meistermann-Stipendium für Graduierte
Bewerbungsfristen
Das Stipendium wird alle zwei Jahre vergeben. Die aktuellen Preisträger:innen wurden im September 2022 ausgewählt. Die nächste Nominierungsphase beginnt im Frühjahr 2024.
Rahmenbedingungen
Für das Karl Schmidt-Rottluff Stipendium muss man vorgeschlagen werden. Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich.
- Voraussetzung für eine Bewerbung ist die deutsche Staatsangehörigkeit (bzw. Bildungsinländer) bzw. die eines EU-Landes / EU-Beitrittslandes, bzw. Nicht-EU-Ausländer mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung (Einzelfallprüfung)
- Bewerber*innen müssen den größten Teil ihres Studiums in Deutschland absolviert und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben
- Das Studium muss spätestens bei Antritt des Stipendiums beendet sein (inkl. Meisterschülerstudium und Aufbaustudiengänge / PhD)
- Der letzte Studienabschluss darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Ein Kunststudium ist jedoch nicht Bedingung für den Zugang zum Auswahlverfahren
- Das Höchstalter sollte bei Vorschlag 35 Jahre möglichst nicht überschreiten – Einzelfallprüfungen sind möglich (z. B. bei Krankheit, Erziehungszeiten)
- Künstler*innen, die ausschließlich im Bereich angewandter Kunst / Musik tätig sind, können nicht vorgeschlagen werden
Bewerbungsunterlagen
Das Auswahlverfahren erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Anhand der eingereichten Unterlagen entscheidet die Jury in einer Vorauswahl, welche Bewerber*innen zum Hauptauswahlverfahren eingeladen werden. In der Hauptauswahl haben die Finalist*innen die Möglichkeit, ihre Arbeiten im Rahmen eines Juryrundgangs mit Gespräch und Präsentation vorzustellen. An die Hauptauswahl schließt sich das „Open House“ als öffentliche Präsentation der Arbeiten an. Die mit dem Auswahlverfahren verbundenen Kosten (Transport, Versicherung usw.) tragen die Bewerber*innen. Ein Reisekostenzuschuss sowie eine Tagespauschale werden gezahlt.
Ansprechperson:
Professorin Dr. Martina Dobbe (Kunstgeschichte)
Weitere Informationen unter www.studienstiftung.de/karl-schmidt-rottluff/ (externer Link)
Monatliches Stipendium in Höhe von 1.200 EUR über eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren
Gemeinsame Gruppenausstellung der jeweils letzten beiden Jahrgänge in der Düsseldorfer Kunsthalle
Produktion eines Katalogs am Ende der Förderzeit
Aufnahme in die Studienstiftung, Möglichkeit zur Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen.
Bewerbungsfristen
Bewerbungsschluss 03.03.2024
Rahmenbedingungen
Die Projekte des Kollegs der Künste, für die sich Studierende der kooperierenden Hochschulen bewerben können, sind:
- students in residence (09.06-16.06.24 oder 07.07.-14.07.24)
- SummerLab (07.07.24-14.07.24)
- Kammermusikwoche (08.09.-25.09.24)
- Labor der Künste (15.09-27.09.24)
Bewerbungsunterlagen
je nach gewähltem Projekt:
- Konzept mit künstlerischer Planung
- Vita mit Semesteranzahl
- Gutachten einer/s betreuenden Professor*in einer beteiligten Hochschule zum eingereichten Projekt
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Kalkulation der Reisekosten und Angabe eventueller weiterer Kostenn nach Abschluss des Projekts
Ansprechpartner
Axel Kreiser und Claudia Schmacke
Weitere Informationen unter kolleg-musik-kunst.de/projekt/ (externer Link)
Das Kolleg für Musik und Kunst Montepulciano ist eine einzigartige Kooperation der Kunst- und Musikhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Beteiligte Hochschulen sind die Hochschule für Musik Detmold, die Robert-Schumann-Musikhochschule Düsseldorf, die Folkwang Universität der Künste Essen, die Hochschule für Musik und Tanz Köln, die Kunstakademie Münster, die Kunsthochschule für Medien Köln sowie die Kunstakademie Düsseldorf.
Die Einrichtung ermöglicht besonders qualifizierten Studierenden sowie Dozent*innen der beteiligten Hochschulen einen 7-tägigen, intensiven Arbeitsaufenthalt im Palazzo Ricci in Montepulciano.
Im Rahmen verschiedener Projekte können Studierende und Dozent*innen interdisziplinär künstlerisch und wissenschaftlich recherchieren und arbeiten, um erweiterte Zugänge zu allen Bereichen der bildnerischen, medialen und darstellenden Kunst und Musik zu erschließen.
Das Kolleg wird finanziert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW und Mittel des DAAD.
Bewerbungsfristen
Das Stipendium wird i.d.R. zu Beginn eines jeden Jahres zum Rundgang am Ende des Wintersemesters durch eine Jury mit Beteiligung durch die Kunstakademie Düsseldorf an ordentlich eingeschriebene Studierende vergeben.
Rahmenbedingungen
Teilnahme am Winter-Rundgang
Immatrikulation an der Kunstakademie Düsseldorf
Eine Nominierung zu diesem Stipendium erfolgt durch die Klassen-Professor*innen.
Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich.
Bewerbungsunterlagen
-
Ansprechpartner
Dr. Vanessa Sondermann
die jeweilige Klassen-Professor*innen
Weitere Informationen
Das Stipendium beträgt 500,00 Euro monatlich für ein Jahr.
wird nicht mehr vergeben.
Ein Nachfolgeprojekt steht bisher nicht fest.
Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfrist ist der 20. Mai 2024.
Rahmenbedingungen
Gefördert werden Studienaufenthalte, Praktika und studienbezogene Reisen in Länder, die nicht am ERASMUS+Programm teilnehmen (d.h. im wesentlichen Nicht-EU-Länder). Die Förderdauer von Studienaufenthalten muss mindestens einen bis maximal sechs Monate betragen. Die Förderdauer für Praktika muss mindestens 6 Wochen betragen. Auch studienbezogene Reisen zur Anfertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit können gefördert werden, wenn ein detaillierter Zeitplan vorliegt.
Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende und Promovierende deutscher Hochschulen, wenn sie:
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.dasneue-bafoeg.de) oder
als Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit, in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen.
Für Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in dem der Studierende/ Promovierende seit mindestens fünf Jahren seinen Lebensmittelpunkt hat.
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsbogen (s. unten)
- Motivationsschreiben
- Stellungnahme eines betreuenden Professors/einer betreuenden Professorin
- Lebenslauf
- Zusage der aufnehmenden Hochschule/des aufnehmenden Unternehmens/der Institution (Studienaufenthalt/Praktikum) oder ein detaillierter Reiseplan (studienbezogene Reisen)
- ggf. Nachweis über den Stand der Sprachkenntnisse des Gastlandes
Immatrikulationsbescheinigung
Aufstellung der erbrachten Studienleistungen
Ansprechpersonen
International office (international.office@kunstakademie-duesseldorf.de)
Weitere Informationen
Das Programm fördert die Mobilität von Studierenden und Promovierenden deutscher Hochschulen.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten im Rahmen eines Teilstipendiums jeweils Stipendienraten für den Aufenthalt und/oder die Mobilität/Reisekosten.
Bewerbungsfristen
Bewerbungszeitraum: 02. Januar – 28. Januar
Rahmenbedingungen
Abschluss an der Kunstakademie im vorherigen Kalenderjahr
Die Auswahl und Entscheidung erfolgt durch eine wechselnde externe Jury mit Beteiligung durch die Kunstakademie Düsseldorf.
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungen können nur online über diese Website (www.artAward.net/provinzial-kunst-stipendium) (externer Link) eingereicht werden.
Deadline für alle Bewerbungen ist der 28. Januar 2024.
Für die Bewerbung erforderliche Unterlagen sind:
Ihr Lebenslauf (ggf. mit Ausstellungsverzeichnis)
Ein Foto/Video des Kunstwerkes, das Sie als Abschlussarbeit beim Rundgang gezeigt haben.
Zusätzlich können 2 weitere Arbeiten aus Ihrem Oeuvre in Form von Abbildungen, sowie ein Text über Ihre Arbeit hochgeladen werden (zulässig sind 3 Fotos pro Arbeit, max. 9 Bilder insgesamt)
Ansprechperson
Dr. Vanessa Sondermann
die jeweiligen Klassen-Professor*innen
Weitere Informationen
Der Preis ist mit insgesamt 12.000 Euro (1.000 Euro monatlich für ein Jahr) dotiert und richtet sich an Künstlerinnen und Künstler des vorherigen Abschlussjahrgangs.
www.artaward.net/de/provinzial-kunst-stipendium/0/ (externer Link)
Bewerbungsfristen
-
Rahmenbedingungen
Teilnahme am Winterrundgang der Kunstakademie Düsseldorf
Die Stipendiat*innen werden im Rahmen des Akademierundganges zum Ende des Wintersemesters durch eine Jury der Kooperationspartner ausgewählt.
Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich.
Bewerbungsunterlagen
-
Ansprechperson
-
Weitere Informationen
In Kooperation mit dem Kunstverein für die Rheinlande und Westfalen vergibt die Stiftung jährlich drei Reisestipendien an Studierende der Kunstakademie Düsseldorf. Die Stipendiaten werden im Rahmen des Akademierundganges ausgewählt.
Die drei Stipendien sind mit je 2.000 EUR durch die Kunst- und Kulturstiftung der Stadtsparkasse Düsseldorf dotiert und sollen –bewusst nicht projektgebunden – die Studierenden dabei unterstützen, ihre künstlerische Entwicklung im Rahmen einer individuell zu bestimmenden Reise erfolgreich voranzutreiben.
www.sskduesseldorf.de/de/home/ihre-sparkasse/kunst--und-kulturstiftung.html?n=true&stref=imagebox#reisestipendien (externer Link)
Bewerbungsfristen
-
Rahmenbedingungen
Der Beitrag muss aus den Feldern Malerei, Fotografie oder Grafik erfolgen.
Eine Nominierung zu diesem Stipendium erfolgt durch die Klassen-Professor*innen für Malerei, Fotografie und Grafik.
Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich.
Bewerbungsunterlagen
-
Ansprechperson
Die Professor*innen der jeweiligen Klassen
Dr. Vanessa Sondermann
Weitere Informationen
Das Stipendium wird i.d.R. zu Beginn eines jeden Jahres auf der Neujahrsveranstaltung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank im K21, Düsseldorf, durch eine externe Jury mit Beteiligung durch die Kunstakademie Düsseldorf an ordentlich eingeschriebene Studierende vergeben. Eine Nominierung zu diesem Stipendium erfolgt durch die Klassen-Professor*innen für Malerei, Fotografie und Grafik. Zusätzlich vergibt die Apo-Bank einen Publikumspreis, der i.d.R. am Abend der Veranstaltung ausgewählt wird.
newsroom.apobank.de/subjects/kunst-kultur-unterhaltung?subjects_tab=stories (externer Link)
- dotiert mit 750 Euro monatlich für ein Jahr
Gesellschaft von Freunden und Förderern der Kunstakademie Düsseldorf e.V.
Projektförderung
FÖRDERRICHTLINIE
Förderziel: Finanzielle Unterstützung für begabte Studierende der Kunstakademie Düsseldorf für Projekte, die einen Bezug zur Akademie haben
Antragsberechtigt: Studierende und Absolvierende der Kunstakademie bis zu zwei Jahren nach dem künstlerischen Abschluss (Akademiebrief oder Meisterschüler*in), einzeln oder als Gruppen, nur ein Antrag pro Gruppe, wobei sich jeder Teilnehmende der Gruppe verpflichtet, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Projektförderung zuzustimmen. Jährlich nur ein Antrag zulässig
Förderfähig: Freie künstlerische Projekte und Produktionen von hoher künstlerischer Qualität / Eigenpublikationen / Studienreisen / künstlerischer Austausch / Transporte außerhalb von Düsseldorf/ künstlerisch-wissenschaftliche forschende Projekte mit interdisziplinärem, künstlerischem Schwerpunkt.
Nicht gefördert werden: Lebensunterhalt, sozialer Härteausgleich, Privatangelegenheiten, Studiengebühren, laufende Kosten für Personal, Miete, Infrastruktur oder Technik, Datenbanken, kulturelle (Weiter-)Bildung
Förderumfang: Antragssumme von € 500 - € 3.000 (Förderungsobergrenze), Eigenanteil mindestens 20 % an effektiv entstehenden Kosten. Die geförderte Maßnahme ist binnen eines Jahres ab Zugang der Förderzusage fertigzustellen (Realisierungszeitraum). Die Kommission behält sich vor, die Fördersumme anteilig zu vergeben.
Fördervereinbarung: Annahme der Förderbedingungen unterschriftspflichtig
Die Antragsteller*innen verpflichten sich, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zuzustimmen, insbesondere der Nennung ihres Vor- und Zunamens im Zusammenhang mit einer Bekanntgabe der Förderung durch die Gesellschaf von Freunden & Förderern der Kunstakademie Düsseldorf e.V. sowie die Kunstakademie selbst.
Eventuelle Rückzahlungsverpflichtung bei Nichterbringen der Leistung (insbesondere bei unterbliebener Umsetzung des Projektes innerhalb des Realisierungszeitraumes, bei unterbliebener Fertigstellung innerhalb des Realisierungszeitraumes und/oder Realisierung abweichend vom Förderantrag) oder im Falle vorsätzlich unkorrekten Angaben.
Zahlungsmodalität: Mittelabruf/Auszahlung des Förderbeitrages nach Kostennachweisen
Rechnungen sind innerhalb von 3 Monaten nach Projektende, spätestens jedoch 3 Monate nach Ablauf des Realisierungszeitraumes vorzulegen
Realisierungsnachweis über pdf-Dokumentation (max 5. Seiten, Bild/Textmaterial mit Veröffentlichungsfreigabe)
Die Auszahlung erfolgt über die Freunde und Förderer.
Bewerbungsfrist: Jährlich bis 31. Oktober (Stichtag), für Projekte bis zu einem Jahr im Voraus
Bewerbungsunterlagen: Als ein einzelnes pdf zusammengefasst, Datei maximal 10 MB groß:
- Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Projektbeschreibung, max. eine Seite DIN A4
- Budget/Kostenfinanzierungsplan
- Bildmaterial/Skizzen, max. 10 Abbildungen
- Tabellarischer Lebenslauf
- Antragssprache: Deutsch
Vergabekriterien: Hohe künstlerische Qualität / Impulsgebendes Projekt / Verantwortlicher Mitteleinsatz / Nachvollziehbarer Bedarf / Wirtschaftliche Finanzierbarkeit/ Gute Realisierungschancen / Hohe Verlässlichkeit/ Umsetzungskompetenz / Akademiebezug, keine Begründung bei Nichtbewilligung
Jury: Vorprüfung der Anträge auf Zulässigkeit durch Freunde und Förderer, Kommission: 1x F&F, 3x Professor*innen, 1x Künstlerisch-wissenschaftlicher Mitarbeiter*in. Die Jury wird alle 2 Jahre ganz oder teilweise neu zusammengesetzt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Antrag einreichen: per E-Mail mit Anhang an info [at] foerderverein-kunstakademie.de
Bekanntgabe: Ende November an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse
Bewerbungsfristen
Das Absolvierenden-Stipendium wird am Ende des Sommersemesters durch eine Jury mit Beteiligung durch die Kunstakademie Düsseldorf an ordentlich eingeschriebene Studierende vergeben.
Rahmenbedingungen
Abschluss zum Sommersemester
Immatrikulation an der Kunstakademie Düsseldorf
Eine Nominierung zu diesem Stipendium erfolgt durch die Klassen-Professor*innen.
Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich.
Bewerbungsunterlagen
-
Ansprechpartner
Dr. Vanessa Sondermann
die jeweilige Klassen-Professor*innen
Weitere Informationen
Das Stipendium beträgt 500,00 Euro monatlich für ein Jahr.
Bewerbungsfristen:
Bis zum 15. Dezember 2024 an das Rektorat der Kunstakademie Düsseldorf Die finale Auswahl erfolgt anschließend in der Rundgangskommission im Winterrundgang 2025.
Rahmenbedingungen:
Alle Bereiche der freien bildenden Kunst sind zugelassen, z. B. Malerei, Bildhauerei, Grafik, Foto, Video, Multimedia oder Performance. Die Teilnehmer*innen müssen zum Zeitpunkt ihrer Nominierung als ordentliche Studierende immatrikuliert sein.
Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerber*innen reichen hierzu eine Projektbeschreibung in Deutsch und Englisch (oder Französisch), einem Lebenslauf, die Kopie des Passes ein sowie ein kurzes Motivationsanschreiben ein.
Drei dem Land Nordrhein-Westfalen in der Cité Internationale des Arts in Paris zur Verfügung stehenden Künstler*innenateliers werden nach einem vereinbarten System den Kunst- und Musikhochschulen NRWS zugeteilt. Die Kunstakademie Düsseldorf kann zum WS 2025/2026 wieder ein/e Bewerber*in vorschlagen, deren Ateliermiete in der Cité des Arts in Paris vom Land NRW übernommen werden.
Weitere Kostenzuschüsse sind nicht vorgesehen.
Die Bewerber*innen werden dem Ministerium von der Hochschulleitung mit einer kurzen Begründung und einem Lebenslauf vorgeschlagen.
Ansprechperson:
Rektorat
Bewerbungsfristen
- Vorschlag der Professor*innen: 20. Oktober
- Abgabe der Bewerbungen: 30. Oktober
Rahmenbedingungen
- Nicht älter als 35 Jahre
- Mindestens im 3., maximal im 7. Fachsemester
- Maximal 7 Semester Vorstudium
- Zweitstudien können nicht gefördert werden.
- Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes oder Beitrittskandidat*innen
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsmappe in Din A4
- Bis zu zehnseitiges ausgedrucktes Portfolio
- Tabellarischer Lebenslauf/CV
- Anschrift, akademische E-Mail-Adresse, Telefon, Staatsangehörigkeit, Vorstudium, Klassenzugehörigkeit
Ansprechperson
Prof. Gereon Krebber, E-Mail: Gereon.Krebber [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Weitere Informationen
Bewerbungsfristen
- Vorschlag der Professor*innen: 20. Oktober
- Abgabe der Bewerbungen: 30. Oktober
Rahmenbedingungen
- Nicht älter als 35 Jahre
- Mindestens im 3., maximal im 7. Fachsemester
- Maximal 7 Semester Vorstudium
- Zweitstudien können nicht gefördert werden.
- Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes oder Beitrittskandidat*innen
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsmappe in Din A4
- Bis zu zehnseitiges ausgedrucktes Portfolio
- Tabellarischer Lebenslauf/CV
- Anschrift, akademische E-Mail-Adresse, Telefon, Staatsangehörigkeit, Vorstudium, Klassenzugehörigkeit
Ansprechperson
Prof. Gereon Krebber, E-Mail: Gereon.Krebber [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Weitere Informationen
Die Studienstiftung des deutschen Volkes (externer Link) ist das älteste und größte Begabtenförderungswerk in der Bundesrepublik Deutschland. Gemäß ihrer Satzung fördert sie „die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen".
Eine Fachjury, bestehend aus Mitgliedern der Akademie, kann maximal fünf Studierende für das Stipendium vorschlagen.
Bewerbungsfristen
Über die Auswahl der Bewerber*innen und die Vergabe entscheidet der Vorstand des VdDK. Mögliche Stipendiat*innen werden bei der jährlichen Abschlussausstellung ausgewählt und zur Bewerbung aufgefordert. Nach dieser Aufforderung senden die Bewerber*innen bitte Vita, Portfolio und ein Kurzkonzept für den Arbeitsaufenthalt an: info@vddk1844.de oder postalisch: VdDK 1844 , Sittarder Straße 5, 40477 Düsseldorf.
Rahmenbedingungen
Abschluss an der Kunstakademie Düsseldorf
Bewerbungsunterlagen
Vita, Portfolio und ein Kurzkonzept
Ansprechperson
-
Weitere Informationen
Das van-Rinsum-Stipendium ist ein von Angelika Huber-van-Rinsum gestiftetes Stipendium, das einen zweimonatigen Arbeitsaufenthalt in einem Atelier in Paris beinhaltet. Das Atelier ist an die drei Cité-Internationale-des-Arts-Ateliers des VdDK angegliedert. Das Stipendium wird jährlich vergeben und gilt der Förderung der künstlerischen Arbeit nach Abschluss des Studiums an der Staatlichen Kunstakademie Düsseldorf. Das Stipendium ist mit 2.000 € dotiert. Darin enthalten sind die Kosten für die Nutzung des (Wohn-)Ateliers sowie ein Betrag zur freien Verfügung.
vddk1844.de/pariser-ateliers/(externer Link)
Gasthörer*innen, die einzelne Lehrveranstaltungen an der Kunstakademie Düsseldorf besuchen wollen, können auf Antrag im Rahmen der vorhandenen Studienangebote für ein Semester zugelassen werden.
Antrag GasthörerschaftVoraussetzung für die Gasthörer*innenschaft ist die schriftliche Bestätigung einer*s Professor*in der Kunstakademie Düsseldorf. Hierfür ist es notwendig, im Vorfeld Kontakt mit den jeweiligen Professor*innen aufzunehmen, um die Teilnahme an einer konkreten Veranstaltung abzustimmen.
An Studien in den Künstlerklassen dürfen Gasthörer*innen nur teilnehmen, wenn dadurch das Lehrangebot für die voll immatrikulierten Studierenden der Kunstakademie Düsseldorf nicht beeinträchtigt wird.
Fachbereich I - Kunst
Bei einer erwünschten Teilnahme an künstlerischen Lehrveranstaltungen nehmen Sie bitte zunächst per E-Mail Kontakt mit der Dekanatsassistenz des Fachbereichs I auf und nennen Ihre*n Wunsch-Professor*in. Diese leitet Ihre Anfrage an die/den von Ihnen genannten Künstlerprofessor*in weiter. Eine Übersicht dieser Professor*innen finden Sie hier:
https://www.kunstakademie-duesseldorf.de/de/fachbereiche/124-fb1-kunst
https://www.kunstakademie-duesseldorf.de/de/fachbereiche/189-fb1-baukunst
Dekanatsassistenz: Fatma Kabierschke, fatma.kabierschke [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Fachbereich II – Kunstbezogene Wissenschaften
Bei einer erwünschten Teilnahme an wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen nehmen Sie bitte per E-Mail zunächst Kontakt mit den in Fachbereich II tätigen Professor*innen der Lehrthematik auf, für die Sie sich interessieren. Eine Übersicht mit Kontaktdaten dieser Professor*innen finden Sie hier:
https://www.kunstakademie-duesseldorf.de/de/fachbereiche/190-fb2-kunstbezogene-wissenschaften
Nach einer Zusage durch eine*n Professor*in füllen Sie bitte den Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft aus und lassen diesen, von der/dem Professor*in unterschreiben.
Geben Sie den vollständig ausgefüllten Antrag fristgerecht im Studierendensekretariat ab.
Die jeweils gültigen Fristen orientieren sich in der Regel an den Rückmelde bzw- Einschreibefristen. Diese finden Sie auf der folgenden Seite unter „Termine“:
https://www.kunstakademie-duesseldorf.de/de/studium/179-freie-kunst/180-studierende
Eine Einschreibung zur Gasthörendenschaft zum Wintersemester 2024/25 ist bis zum 13.September 2024 möglich. Bis dahin müssen sowohl der vollständig ausgefüllte Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft sowie die Gasthörendengebühr in Höhe von 100,00 Euro bei uns eingegangen sein.
Der gem. § 12 Abs. 3 der Einschreibungsordnung fällige Gasthörer*innenbeitrag beträgt derzeit 100,00 Euro. Dieser Beitrag enthält kein Semesterticket.
Informationen zur Bezahlung stellen wir kurz vor und während der jeweils gültigen Rückmeldefrist auf die Homepage unter "Rückmeldung zum Wintersemester/Sommersemester ... - Gasthörende:
https://www.kunstakademie-duesseldorf.de/de/studium/179-freie-kunst/180-studierende
Gasthörer*innen werden nicht eingeschrieben und haben keinen Studierendenstatus. Sie können keine Leistungsnachweise erworben und keine Prüfungen ablegen.
Die Nutzung der künstlerisch-technischen Einrichtungen (Werkstätten) ist grundsätzlich nicht möglich; Ausnahmen sind nur möglich, wenn die zuständige Leitung der Werkstatt zustimmt und sichergestellt ist, dass die/der Gasthörer*in die verlangten künstlerisch-fachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an solchen Lehrveranstaltungen erfüllt. Es gilt die Betriebsordnung für die Werkstätten. Diese muss vor der Erstnutzung der Werkstätten der jeweiligen Werkstattleitung unterschrieben vorgelegt werden. Gasthörer*innen haben kein Anrecht auf einen Atelierplatz.
Es besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn der/dem Gasthörer*in ausnahmsweise die Nutzung der Werkstätten erlaubt wird. Es besteht ebenso kein Unfallversicherungsschutz, wenn sich Gasthörer*innen in den Räumlichkeiten der Kunstakademie oder sonstigen der Kunstakademie zugehörigen Flächen aufhalten. Ferner besteht kein Unfallversicherungsschutz bei Verrichtung gefährlicher Arbeiten im Sinne von Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft.
Die Zulassung als Gasthörer*in gilt für das jeweilige Semester. Für jedes weitere Semester ist eine neue Antragstellung erforderlich.
Alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden dürfen am Sportprogramm des Hochschulsports Düsseldorf teilnehmen.
Studierende sind über die Sporthilfe NRW e.V. unfallversichert.
Bis auf einige Ausnahmen (z.B. Reiten, Segeln, Tennis, Kraftraum…) sind die Veranstaltungen für alle Studierenden kostenlos.
Auf den Seiten des Hochschulsports Düsseldorf finden Sie ausführliche Informationen zum Sportangebot und zum Anmeldeprozess für die unterschiedlichen Sportveranstaltungen:
Hochschulsport Düsseldorf (externer Link)
Studierende, die bereits an einer anderen Kunstakademie/Kunsthochschule/Universität das Fach Kunst studieren, können einen Hochschulwechsel an die Kunstakademie Düsseldorf beantragen, wenn die formalen und die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Bitte bekunden Sie in einem ersten Schritt Ihr Wechselinteresse per E-Mail an
studierendensekretariat [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Bitte fügen Sie dieser E-Mail eine aktuelle Studienbescheinigung bei
Der vollständig ausgefüllte Antrag inklusive der Nachweise Ihres bisherigen Studiums müssen dem Studierendensekretariat jeweils zu folgenden Terminen vorliegen:
- bis zum 30. November bei einer Einschreibung zum nächsten Sommersemester
- bis zum 30. Juni bei einer Einschreibung zum nächsten Wintersemester
Nach dem jeweiligen Termin eingereichte Anträge sowie unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
Antrag auf Hochschulwechsel- Sie studieren in einem dem Studiengang Freie Kunst fachlich äquivalenten Studiengang.
- Sie haben zur Aufnahme Ihres bisherigen Studiengangs eine künstlerische Eignungsprüfung erfolgreich absolviert.
- Sie haben in Ihrem bisherigen Studiengang eine Zwischenprüfung/Vordiplomsprüfung oder Ähnliches erfolgreich absolviert.
Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland oder an einem Studienkolleg erworben? Dann gilt für Sie zusätzlich noch das Folgende:
- Sie müssen ein aktuelles B2-Sprachzertifikat vorlegen (Akzeptierte Sprachzertifikate: Goethe-Zertifikat B2, DSH1, TestDaf TDN 3, telc Deutsch B2).
Wenn nicht eindeutig zu bestätigen ist, dass bei Ihrem aktuellen Studiengang und dem Studiengang Freie Kunst an der Kunstakademie Düsseldorf fachliche Äquivalenz vorliegt, werden Sie gebeten, am normalen Feststellungsverfahren teilzunehmen.
Wenn Sie die oben genannten formalen Voraussetzungen erfüllen, benötigen wir folgende Bestätigung:
- Zusage einer/eines Klassenprofessor*in unserer Kunstakademie, die/der Sie in ihre/seine Künstlerklasse aufnehmen wird.
Hinweise
Um eine mögliche Aufnahme in die Klasse einer/eines Künsterlerprofessor*innen anzufragen, informieren Sie sich bitte zunächst, welche Künstlerprofessor*innen aktuell bei uns lehren:
www.kunstakademie-duesseldorf.de/de/fachbereiche/124-fb1-kunst
Treffen Sie eine Entscheidung, in welcher Klasse Sie eine Aufnahme anfragen wollen.
Senden Sie dann eine E-Mail mit einem künstlerischen Portfolio Ihrer bisherigen künstlerischen Arbeiten, einem Anschreiben sowie des Namens der/des Klassenprofessor*in an das Dekanatssekretariat Fachbereich Kunst mit der Bitte, die Mail an die/den jeweiligen Künstlerprofessor*innen weiterzuleiten.
Erhalten Sie eine Absage, haben Sie die Möglichkeit, diesen Vorgang mit Nennung einer/eines anderen Künstlerprofessor*in zu wiederholen.
Bitte planen Sie für diesen Vorgang ausreichend Zeit ein. Starten Sie Ihre Anfrage daher frühzeitig.
Studierendensekretariat der Kunstakademie Düsseldorf
Das International Office der Kunstakademie Düsseldorf koordiniert den Austausch mit den Partnerhochschulen der Kunstakademie. Zudem betreut es die Stipendienprogramme PROMOS und das Stipendium des dfjw für Studienaufenthalte im künstlerischen Bereich in Frankreich.
Unter „Fördermöglichkeiten für Studierende“ finden Sie Informationen zu Stipendien für Studienaufenthalte und Praktika im Nicht-EU Ausland (PROMOS).
Für individuelle Auslandsaufenthalte wenden Sie sich bitte intern an die Tutor*innen der Klassen.
Kontakt: Ulla Nolden
international.office [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Die Kunstakademie Düsseldorf unterhält mit einigen ausgewählten Hochschulen in Europa Kooperationen, die den Studierenden der Kunstakademie einen Auslandsaufenthalt für ein Semester ermöglichen. Die Plätze für den Austausch sind begrenzt und werden über ein internes Bewerbungsverfahren vergeben. Im Anschluss wird die Bewerbung an die Partnerhochschulen geschickt, die final über Annahme bzw. Ablehnung entscheiden. Momentan sind Auslandsaufenthalte an folgenden Partnerhochschulen möglich:
Gerrit Rietveld Academie Amsterdam (externer Link)
Royal Danish Academy of Arts, School of Visual Arts Kopenhagen (externer Link)
Ecole des Beaux-Arts Paris (externer Link)
Akademie der Bildenden Künste Wien (externer Link)
Universität für angewandte Kunst Wien (externer Link)
Bewerbungsprozess für Studierende der Kunstakademie Düsseldorf
Im Studierendensekretariat erhalten Sie Infomaterialien über die Partnerhochschulen. Die Bewerbung erfolgt über das International Office:
international.office [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Unterlagen sind einzureichen bei
Ulla Nolden
international.office [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Für individuelle Auslandsaufenthalte wenden Sie sich bitte intern an die Tutor*innen der Klassen.
Fristen
15.3. für das darauffolgende Wintersemester
15.9. für das darauffolgende Sommersemester (mit Ausnahme Amsterdam und Paris, hier sind Bewerbungen nur zum 15.3. möglich)
Aus den bis zu dieser Frist eingegangenen Bewerbungen wird ein Studierender/eine Studierende nominiert.
Übermittlung der Bewerbung an die Partnerhochschule
Im Anschluss an die Nominierung durch die Kunstakademie Düsseldorf wird die Bewerbung um weitere Unterlagen ergänzt und an die Partnerhochschule weitergeleitet. Entsprechend den Konventionen der Partnerhochschule erfolgt die Weiterleitung entweder durch die Studierenden oder durch das International Office.
Annahme bzw. Ablehnung durch die Partnerhochschule
Die Partnerhochschule informiert die Bewerber*innen über Aufnahme oder Ablehnung. Bei Antritt des Auslandsstudiums denken Sie bitte daran, sich an der Kunstakademie Düsseldorf für das Semester beurlauben zu lassen.
Folgende Unterlagen sind in per E-Mail einzreichen an: international.office [at] kunstakademie-duesseldorf.de
- Motivationsschreiben
- Portfolio
- CV
Bitte passen Sie die einzelnen Dokumente an die Anforderungen der Partnerhochschulen an. Informationen über Dateigrößen, Umfang etc. finden Sie auf den jeweiligen Websites der Partnerhochschulen.
Auswahlkriterien für die Nominierung
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der oben genannten Unterlagen. Kriterien sind:
- Sinn und Zweck des geplanten Studienaufenthalts für die weitere Entwicklung,
- einschlägige Sprachkenntnisse
- erbrachte Studienleistungen und künstlerische Eignung
- gesellschaftliches Engagement
Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme liegt bei den Partnerhochschulen.
Finanzierung
Durch die Abkommen mit den Partnerhochschulen fallen keine Studiengebühren für das Studium an den Partnerhochschulen an. Bitte beachten Sie, dass mit dem Studienplatz kein Stipendium zur Finanzierung des Auslandsstudiums verbunden ist und dass die Kunstakademie aktuell nicht am Programm Erasmus+ teilnimmt.
The studies of Fine Arts at the Kunstakademie Düsseldorf serve the promotion of artistic talent, knowledge of the science of arts, and technical proficiency of the students. The study's purpose is the cultivation of an artistic personality.
At the center of the study program of the Kunstakademie Düsseldorf lays the artistic study in an Artist’s Class (Studio Practice). Study in an Artist's Class consists of – and will be accompanied by – the education and training of practical artistic skill sets of the students. The responsibility of this education and training lays with the teaching artist, the technical artistic facilities (workshops) and the offered study opportunities designated specially to this purpose.
The scientific-theoretical portion of the studies focuses on the study of the science of arts such as Art History, Philosophy, Aesthetics, Poetics, Sociology, Educational Theory, Didactic Method, and Architecture History and Theory. Credit points are not awarded, however it is possible to obtain a certificate for the active participation in a course. Courses are usually held in German.
The exchange programme of the Kunstakademie Düsseldorf is limited to students from its partner schools. Visiting students are selected and proposed by their school of origin before they can submit their application to the Kunstakademie Düsseldorf.
Besides, students with a DAAD grant can apply.
Academic calender
- Winter semester: October-February
- Summer semester: April- July
Deadlines
- Application deadline for the Winter semester: 1st June
- Application deadline for the Summer semester: 15th November
Application
Please send a digital application by email to the International office (international.office@kunstakademie-duesseldorf.de )
The application should include:
- A portfolio (max. 8 MB)
- CV
- Nomination letter (if not send directly by the International office)
- A list of three professors with whom the student wishes to study
For a list of teachers see:
www.kunstakademie-duesseldorf.de/de/fachbereiche/124-fb1-kunst
www.kunstakademie-duesseldorf.de/de/fachbereiche/189-fb1-baukunst
Costs upon registration
There is a fee payable upon registration as a student which amounts to about 340 € per semester and grants important reductions for public transport and meals at the students’ restaurant.
Contact
Mit dem Benutzer*innen-Namen sowie dem Initial-Passwort können sich Studierende in Office 365 anmelden. Die Anmeldung ermöglicht die Nutzung der Akademie-E-Mail-Adresse.
Bei Problemen mit dem Login oder Passwort-Verlust können sich Studierende mit ihrer privaten E-Mail-Adresse an it.tickets [at] kunstakademie-duesseldorf.de wenden.
Die weitere Kommunikation erfolgt nur über die Akademie-E-Mail-Adresse.
Die Nutzung von Office 365 ermöglicht auch die Nutzung von Teams.
Hinweis: Ändern Sie dringend Ihr Passwort nach dem ersten Login. Das neu gewählte Passwort kann auch für die weiteren Dienste genutzt werden.
Nach dem Login in Office 365 können Studierende mittels der linken Spalte „outlook“ nutzen. Dort werden alle E-Mails verwaltet.
Hinweis: Nutzen Sie für die E-Mail-Kommunikation zwischen Ihnen und den Mitarbeitenden der Kunstakademie ausschließlich Ihre Akademie-E-Mail-Adresse. Andernfalls kann eine Bearbeitung Ihres Anliegens nicht gewährleistet werden.
Die Akademie verfügt über zahlreiche WLAN-Punkte. Ihr Endgerät zeigt "Eduroam" an. Mit dem Benutzer*innen-Namen sowie dem Passwort können sich Studierende darin einloggen. Für das gesamte Gelände der Akademie tragen sich Studierende nur einmalig mit Ihrem Benutzer*innen-Namen ein und bleiben damit verbunden.
Tipp: Diese WLAN-Verbindung funktioniert auch an allen anderen Hochschulen, die den Dienst Eduroam nutzen.
Studierende haben die Möglichkeit, die Hochschulcloud Sciebo zu nutzen. Um diesen Dienst nutzen zu können müssen sich Studierende einmal initial registrieren. Dies erfolgt unter dem Punkt Registrierung. Der Benutzer*innen-Name dort ist jeweils ohne das @std.kunstakademie-duesseldorf.de zu schreiben.
Bei Problemen, Anregungen oder Kritik wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Abteilung IT:
Der Fachbereich II Kunstbezogene Wissenschaften der Kunstakademie Düsseldorf verleiht aufgrund einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen wissenschaftlichen Prüfung (Disputation) den Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.).
Die Dissertation muss thematisch einem Fachgebiet angehören, das an der Kunstakademie Düsseldorf im Fachbereich Kunstbezogene Wissenschaften hauptamtlich vertreten ist.
Der Fachbereich II Kunstbezogene Wissenschaften bietet die Möglichkeit zur Individualpromotion in den Fächern Kunstgeschichte/Kunstwissenschaft, Pädagogik, Didaktik der Bildenden Künste, Philosophie, Soziologie, Bildungswissenschaften.
Es gibt keinen strukturierten Promotionsstudiengang und kein Graduiertenkolleg an der der Kunstakademie Düsseldorf.
Zum Promotionsverfahren kann auf Antrag zugelassen werden, wer das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife besitzt und einen berufsqualifizierenden Abschluss oder eine andere den Studiengang abschließende Prüfung nach einem einschlägigen wissenschaftlichen Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern nachweist. Als Abschlüsse werden anerkannt der Grad des Magisters, ein Diplom in einem wissenschaftlichen Fach, das Staatsexamen in einem Lehramtsstudiengang für das Gymnasium/Gesamtschule oder ein Master-Abschluss. Die Abschlussnote muss mindestens der Note „gut“ (2,0) entsprechen. Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren setzt u.a. voraus, dass ein wissenschaftliches Exposé des mit der Betreuerin / dem Betreuer der Dissertation abgesprochenen Dissertationsvorhabens sowie die Betreuungszusage einer/eines Professor*in des Fachbereichs II Kunstbezogene Wissenschaften vorgelegt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.
Auch Absolvent*innen künstlerischer Studiengänge mit einer berufsqualifizierenden Abschlussprüfung im Sinne des § 52 KunstHG können bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auf Antrag sowie auf Vorschlag einer/eines Professor*in des Fachbereichs II Kunstbezogene Wissenschaften zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn sie zuvor den Nachweis ihrer Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erbringen. Dieser Nachweis wird i.d.R. durch promotionsvorbereitende Studien erbracht, die vor ihrem Beginn mit dem Promotionsausschuss abgestimmt worden sind. Promotionsvorbereitende Studien erfolgen nach einem durch den Promotionsausschuss individuell zusammengestellten Curriculum.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.
Für die Teilnahme an promotionsvorbereitenden Studien gemäß § 3 Abs. 2 der Promotionsordnung des Fachbereichs II Kunstbezogene Wissenschaften der Kunstakademie Düsseldorf ist eine Einschreibung als Promotionsstudierende*r erforderlich.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Termine zur Einschreibung/Rückmeldung, zu finden im Bereich Studium>Lehramt Kunst>Studierende.
Die Aufnahme der promotionsvorbereitenden Studien gemäß § 3 Abs. 2 sowie die Zulassung zum Promotionsverfahren gemäß § 4 berechtigt zur Einschreibung zum Promotionsstudium an der Kunstakademie Düsseldorf.
Während der Promotionszeit müssen Sie nicht zwingend eingeschrieben sein. Wir weisen an dieser Stelle daraufhin, dass Sie für die Dauer, in der Sie nicht eingeschrieben sind, sämtliche Rechte als Studierende*r der Kunstakademie aufgeben.
Spätestens in den beiden letzten Semestern vor Einreichung Ihrer Dissertationsschrift müssen Sie als Promotionsstudierende*r eingeschrieben sein.
Dr. phil.
Allgemein:
- Welche Berechtigungen habe ich als Student*in?
Alle Studierenden haben automatisch folgende Zugangsberechtigungen:
Außentüren (08.00-19.00 Uhr): - Glastür an der Pforte
- Hinterausgang Westflügel
- Haupteingang Rheinflügel
Innentüren: - Alle der Klasse zugeordneten und durch den/die Klassenprofessor*in freigegebenen Räume
Außerhalb der angegebenen Zeiten erfolgt der Zugang ausschließlich durch Klingeln an der Pforte.
- Muss ich die Schließberechtigung täglich neu aktivieren?
Schließberechtigungen werden für 17 Stunden vergeben. Diese müssen nach Ablauf der 17 Stunden an den Online-Terminals der Außentüren erneuert werden.
- Ich habe meine Schlüsselkarte zuhause vergessen. Komme ich trotzdem in die Akademie und mein Klassenatelier?
Studierende, die ihre Karte nicht zur Hand haben, können sich für ihre Klassenräume Ersatz-Schlüsselkarten an der Pforte ausleihen.
- Muss ich bei einem Klassenwechsel aktiv werden, um eine andere Schließberechtigung zu erhalten?
Nein, das ist nicht notwendig. Klassenwechsel werden, sobald sie durch das Studierendensekreteriat bestätigt worden sind automatisch der Schließanlage mitgeteilt. Der Wechsel der Zugangsberechtigung wird in der Regel zum Semesterbeginn aktiv. Bitte beachten Sie, dass die Zugangsberechtigungen für die bisherige Klasse mit dem Klassenwechsel erlöschen.
- Ich habe meine Klasse zum Semester gewechselt, kann ich noch meine Sachen aus der alten Klasse mitnehmen?
Ja, in Absprache mit der Klassenleitung kann dazu eine Ersatz-Schlüsselkarte für die entsprechenden Räume an der Pforte ausgeliehen werden.
- Kann ich, wenn ich Gasthörer*in in einer anderen Klasse bin, für deren Räume eine Zugangsberechtigung bekommen?
Das ist prinzipiell möglich, muss aber gesondert beantragt und durch die Klassenleitung der Gastklasse bestätigt werden.
- Was muss ich tun, um andere Berechtigungen zu bekommen, die ich nicht automatisch mit meiner Klassenzugehörigkeit erhalten habe (zum Beispiel wegen einer Stelle als SHK oder wenn ich Gast in einer anderen Klasse bin)?
Für Sonderberechtigungen wenden Sie sich bitte mit einem formlosen Antrag an bau.tickets [at] kunstakademie-duesseldorf.de. Folgende Informationen müssen im Antrag enthalten sein: Vorname und Name des Antragstellers, Raumnummern der betreffenden Räume, sowie die Raumverantwortliche Person in CC.
- Kann die Schlüsselkarte zur Erstellung eines Bewegungsprofils bzw. zur Leistungskontrolle verwendet werden?
Es sind praktische und rechtliche Maßnahmen aktiv, die ein willkürliches Auslesen der Zutrittslisten verhindern. Generell darf eine Auslese nur im Rahmen von Ermittlungen zu Straftaten oder zur Funktionsprüfung der Schließanlage durchgeführt werden. Die Personalräte müssen bei jeder Auslese beteiligt werden.
Wenn Sie an der Kunstakademie Düsseldorf eingeschrieben sind, können Sie unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen den Studiengang wechseln. Eine Beratung vor einem bevorstehenden Wechsel wird empfohlen. Wenden Sie sich gerne mit Ihrer Anfrage direkt an: pruefungsamt [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Zwingende Voraussetzung für einen Wechsel ist eine Klassenplatzbestätigung durch eine*n Klassenprofessor*in.
Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können im Rahmen der verfügbaren Studienplätze auf fristgerechten Antrag als Zweithörer*in mit der Berechtigung zum Besuch von einzelnen Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden.
Voraussetzung für die Zulassung als Zweithörer*in ist eine schriftliche Zusage eines/einer Professor*in aus dem Fachbereich Kunstbezogene Wissenschaften der Kunstakademie Düsseldorf nach persönlicher Rücksprache.
Die Einschreibung wird innerhalb der Immatrikulationsfristen der Kunstakademie Düsseldorf für das jeweilige Semester im Studierendensekretariat beantragt. Dazu sind einzureichen:
- Personalbogen
- eine aktuelle Studienbescheinigung der Ersthochschule mit den Angaben des Studienganges, der Fachsemesterzahl und der Hochschulsemester
- die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis) als beglaubigte Kopie
- eine Kopie des Personalausweises
Der Zweithörerschein wird Ihnen nach ordnungsgemäßer Einschreibung per Post zugeschickt.
Über die Anerkennung der als Zweithörer*in an der Kunstakademie Düsseldorf absolvierten Lehrveranstaltungen entscheidet die Ersthochschule.
Zweithörer*innen, die beabsichtigen, ihr Studium an der Kunstakademie Düsseldorf im folgenden Semester fortzusetzen, haben sich innerhalb der von der Kunstakademie Düsseldorf festgesetzten Rückmeldefristen im Studierendensekretariat zurückzumelden. Bei der Rückmeldung sind eine aktuelle Studienbescheinigung (für das folgende Semester) der Ersthochschule sowie die schriftliche Zustimmung eines Professors/einer Professorin aus dem Fachbereich Kunstbezogene Wissenschaften der Kunstakademie Düsseldorf vorzulegen.
Der Zweithörerschein wird Ihnen nach ordnungsgemäßer Rückmeldung per Post zugeschickt. Wir weisen darauf hin, dass dem Studierendensekretariat Änderungen von persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen sind. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular Datenänderung.