Gasthörende

Allgemeine Informationen

Antrag

Gasthörer:innen, die einzelne Lehrveranstaltungen an der Kunstakademie Düsseldorf besuchen wollen, können auf Antrag im Rahmen der vorhandenen Studienangebote für ein Semester zugelassen werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gasthörer:innenschaft ist die schriftliche Bestätigung einer:s Professor:in der Kunstakademie Düsseldorf. Hierfür ist es notwendig, im Vorfeld Kontakt mit den jeweiligen Professor:innen aufzunehmen, um die Teilnahme an einer konkreten Veranstaltung abzustimmen. 


An Studien in den Künstlerklassen dürfen Gasthörer:innen nur teilnehmen, wenn dadurch das Lehrangebot für die voll immatrikulierten Studierenden der Kunstakademie Düsseldorf nicht beeinträchtigt wird.

Kontaktaufnahme zu den Professor:innen
Fachbereich 1 – Kunst

Bei einer erwünschten Teilnahme an künstlerischen Lehrveranstaltungen nehmen Sie bitte zunächst per E-Mail Kontakt mit dem Studierendensekretariat auf und nennen Ihre:n Wunsch-Professor:in. Ihre Anfrage wird dann an die/den von Ihnen genannten Künstlerprofessor:in weitergeleitet. Eine Übersicht dieser Professor:innen finden Sie hier.

Kontaktaufnahme zu den Professor:innen
Fachbereich 2 – Kunstbezogene Wissenschaften

Bei einer erwünschten Teilnahme an wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen nehmen Sie bitte per E-Mail zunächst Kontakt mit den in Fachbereich II tätigen Professor:innen der Lehrthematik auf, für die Sie sich interessieren. Eine Übersicht mit Kontaktdaten dieser Professor:innen finden Sie hier.

Abgabe und Abgabefrist für den Antrag auf Gasthörer:innenschaft

Nach einer Zusage durch eine:n Professor:in füllen Sie bitte den Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft aus und lassen diesen, von der/dem Professor:in unterschreiben.

Geben Sie den vollständig ausgefüllten Antrag fristgerecht im Studierendensekretariat ab.

Die jeweils gültigen Fristen orientieren sich in der Regel an den Rückmelde bzw- Einschreibefristen.

Eine Einschreibung zur Gasthörendenschaft zum Wintersemester 2024/25 ist von Montag, 23.06.2025 bis Freitag, 11.07.2025 möglich. Bis dahin müssen sowohl der vollständig ausgefüllte Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft sowie die Gasthörendengebühr in Höhe von 100,00 Euro bei uns eingegangen sein.

Höhe des Gasthörer:innenbeitrags

Der gem. § 12 Abs. 3 der Einschreibungsordnung fällige Gasthörer:innenbeitrag beträgt derzeit 100,00 Euro. Dieser Beitrag enthält kein Semesterticket.

 

Rückmeldung zum Wintersemester 2025/26

Die Rückmeldung/Einschreibung zum Wintersemester 2025/26 erfolgt im Zeitraum von Montag, 23.06.2025 bis Freitag, 11.07.2025.
Für eine ordnungsgemäße Rückmeldung/Einschreibung sind der fristgerechte Eingang des „Antrags auf Gasthörerschaft“ sowie die Überweisung des Gasthörendenbeitrags in Höhe von 100,00 Euro erforderlich.

Bitte beachten Sie für die Überweisung die nachfolgende Bankverbindung und kalkulieren Sie eine Banklaufzeit von drei bis vier Tagen ein. 

Bankverbindung für den Semesterbeitrag

Landeshauptkasse Düsseldorf (Kontoinhaber)

HeLaBa (Hessisch-Thüringische Landesbank) Düsseldorf

BIC: WELADEDDXXX

IBAN: DE59 3005 0000 0004 0146 19

Verwendungszweck:
Kassenzeichen 95000004564 ; Name, Vorname; Matrikel-Nr.

Der Zahlungseingang (Gutschrift auf dem Konto der Landeshauptkasse Düsseldorf) muss bis zum 11. Juli 2025 erfolgt sein.

Formale Hinweise

Höhe des Gasthörer:innenbeitrags

Gasthörer:innen werden nicht eingeschrieben und haben keinen Studierendenstatus. Sie können keine Leistungsnachweise erworben und keine Prüfungen ablegen.

Die Nutzung der künstlerisch-technischen Einrichtungen (Werkstätten) ist grundsätzlich nicht möglich; Ausnahmen sind nur möglich, wenn die zuständige Leitung der Werkstatt zustimmt und sichergestellt ist, dass die/der Gasthörer:in die verlangten künstlerisch-fachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an solchen Lehrveranstaltungen erfüllt. Es gilt die Betriebsordnung für die Werkstätten. Diese muss vor der Erstnutzung der Werkstätten der jeweiligen Werkstattleitung unterschrieben vorgelegt werden. Gasthörer:innen haben kein Anrecht auf einen Atelierplatz.

Es besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn der/dem Gasthörer:in ausnahmsweise die Nutzung der Werkstätten erlaubt wird. Es besteht ebenso kein Unfallversicherungsschutz, wenn sich Gasthörer:innen in den Räumlichkeiten der Kunstakademie oder sonstigen der Kunstakademie zugehörigen Flächen aufhalten. Ferner besteht kein Unfallversicherungsschutz bei Verrichtung gefährlicher Arbeiten im Sinne von Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft.

Die Zulassung als Gasthörer:in gilt für das jeweilige Semester. Für jedes weitere Semester ist eine neue Antragstellung erforderlich.

Ansprechpersonen